Finanzen gemeinsam verwalten – Kompromisse finden

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Grundsätzlich haben unsere Partner keinen Anspruch auf eine positive Berichterstattung. Allerdings behalten wir uns das Recht vor, in unsere Vergleichsrechner und Tabellen nur Partner aufzunehmen. Somit können Konkurrenzanbieter mit vergleichbaren Angeboten unberücksichtigt bleiben, sofern sie nicht an unserem Partnerprogramm teilnehmen.

Wichtig ist uns dabei Transparenz. Schaltflächen mit Beschriftungen wie „Jetzt direkt zum Broker“ enthalten sogenannte Affiliate-Links, bei denen wir eine Vergütung den dem Unternehmen bekommen. Dagegen sind reguläre Links im Text, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, nicht gesponsert. Diese erkennen sie an dem ().

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In zwei von drei Beziehungen wird überGeld gestritten. Wer sich dazu entscheidet, die Finanzen in einer Partnerschaft oder Familie zusammen zu verwalten, steht vor einer großen, aber lösbaren Aufgabe. Wichtig sind Transparenz und Rücksichtnahme sowie das Wissen um die Möglichkeiten bei verwaltungstechnischen Fragen.

Gemeinsame Finanzverwaltung hat Konfliktpotenzial

Spätestens dann, wenn ein Paar in die erste gemeinsame Wohnung zieht, muss es sich die Frage stellen, wie es seine Finanzen verwalten möchte. Dabei sorgen vor allem die folgenden Eigenschaften für Konflikte:

  • Deutlich ungleiche Verdienste
  • Einer der Partner ist deutlich sparsamer als der andere
  • Unterschiedliche Wertschätzung von Geld
  • Verschiedenes Bedürfnis nach Sicherheit

All diese Faktoren erfordern es, dass Partner noch mehr als üblich aufeinander eingehen und Verständnis für die jeweils andere Situation haben müssen. Nur, wer sich in die Lage des anderen versetzen kann, kann ohne regelmäßige Streitigkeiten eine gemeinsame Finanzverwaltung bewerkstelligen.

Freiräume sind wichtig

Wie auch sonst in vielen Punkten einer Partnerschaft müssen sich die Paare darüber im Klaren sein, dass jeder einen gewissen finanziellen Freiraum benötigt. Dies kann beispielsweise bei einem gemeinsamen Haushaltskonto so gelöst werden, dass beide Partner ein festes Budget nur für sich zur Verfügung haben, für das sie keine Rechenschaft ablegen müssen. Wichtig ist dies vor allem dann, wenn einer der Partner nicht arbeitet und somit kein freies Einkommen zur Verfügung hat, um sich selbst Wünsche zu erlauben.

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Viele Broker bieten Partnerkonten an

Viele Partnerschaften lösen dieses Problem allerdings heutzutage eher über ein drittes Konto. Jeder behält damit den Freiraum über sein Geld zu entscheiden, während ein Gemeinschaftskonto die Lebenshaltungskosten abdeckt. Auf diese Weise lassen sich die unterschiedlichen Ansprüche miteinander vereinen, die in einer Beziehung an Freiheit und Fairness gestellt werden.

Kompromisse finden

Die wenigsten Partner verdienen gleich viel Geld. Gerade dann, wenn einer der Partner bereits voll verdient, während der andere noch in der Ausbildung steckt oder wenn einer der Partner aufgrund der Kindererziehung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten gehen kann, ist es wichtig, eine faire Lösung zu finden. Diese kann beispielsweise so aussehen, dass das Einkommen des Partners rigoros geteilt wird, solange der andere sich um den Nachwuchs kümmert.

Bei ungleicher Einkommensverteilung kann es helfen, wenn beide Partner sich auf einen bestimmten Prozentsatz einigen, der in die Gemeinschaftskasse eingezahlt wird. Dies ist meist dann sinnvoll, wenn einer der Partner sich an einen bestimmten Lebensstandard gewöhnt hat und nicht aufgeben möchte, den der andere nicht mitfinanzieren kann.

Kontomodelle für Paare: Und/Oder?

Es gibt zwei unterschiedliche Arten, wie Gemeinschaftskonten behandelt werden. Zum einen existiert ein Und-Konto. In diesem Fall müssen Kunden eine einheitliche Verfügungsmacht ausüben. Das bedeutet, dass jeder der Berechtigten bei Transaktionen zustimmen muss und es beispielsweise auch nicht möglich ist, über mehr als den eigenen Anteil am Guthaben zu verfügen.

Wesentlich praktikabler sind Oder-Konten. Diese sind unter Paaren deutlich verbreiteter. Dabei besitzt jeder der Kontoinhaber eine Einzelverfügungsbefugnis. Das bedeutet, dass die Partner auch einzeln volle Gewalt über das Konto haben und sämtliche Transaktionen durchführen können, ohne dass die Bank die Zustimmung des anderen Partners einholt. Im Alltag ist diese Bedingung in der Regel kaum ausführbar. Das bedeutet allerdings auch, dass sich die Kontoinhaber gegenseitig vertrauen müssen. Dies gilt im besonderen Maße deswegen, weil so Verfügungen möglich sind, die auch zu Sollsalden führen können, für die dann auch der Partner haften muss.

Gemeinsam Geld anlegen

In vielen Partnerschaften kümmert sich nur einer der Partner um die Geldanlage und übernimmt diese Aufgabe für den anderen mit. Allerdings ist dies ein ungemein wichtiges Thema, das nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Eine Arbeitsteilung, bei dem einer der Partner sich überhaupt nicht um dieses Thema kümmert, ist deswegen nicht empfehlenswert.

In Deutschland ist für die Geldverwaltung und -Anlage immer noch besonders häufig der Mann verantwortlich. Allerdings haben Frauen andere Anforderungen an Geldanlagen, die vor allem aus ihrer höheren Lebenserwartung resultiert. Zudem haben sie meist ein niedrigeres Risikoprofil als ihr Partner. Männer haben hingegen in der Regel einen deutlich kürzeren Auszahlungshorizont im Kopf und sind bereit, mehr Risiko zu gehen. Schon alleine deswegen sollten Ehepaare ihre Geldanlage immer absprechen. Es ist vollkommen in Ordnung, wenn einer der Partner den Hauptanteil übernimmt. In Entscheidungen sollte der andere Partner jedoch immer transparent einbezogen werden, auch wenn das Interesse vielleicht nicht groß ist. Dies hat die folgenden Vorteile:

  • Im Todesfall einer der Partner weiß der andere, welches Kapital wo und wie angelegt ist.
  • Die Geldanlage geschieht zum beiderseitigen Vorteil.
  • Zwischen dem Paar herrscht Fairness und Gleichberechtigung.
  • Beide können ihre Gedanken und ihr Wissen einbringen und so bessere Anlageentscheidungen treffen.

Geld gemeinsam anlegen – Wann ist die Schenkungsteuer relevant?

Wer Geld gemeinsam anlegt, muss keine Schenkungsteuer entrichten. Dies hat der Bundesfinanzhof bereits in einem Urteil vom 07.10.1998 (AZ: II R 30/97) festgelegt. Eine Schenkung liegt demnach nur dann vor, wenn der Anleger das Geld endgültig behalten und darüber frei verfügen kann. Wenn mehrere Personen lediglich eine Anlage auf einem Konto tätigen, um dadurch eine bessere Rendite zu erzielen und der Kontoinhaber das Geld anschließend wieder auszahlen muss, ist dies nicht der Fall. Dies gilt selbst dann, wenn der Partner oder die Partnerin für das entsprechende Konto eine Bankvollmacht besitzt.

Kompliziert ist dies allerdings im Todesfall einer der beiden Partner. Hier gilt grundsätzlich, dass der Betrag, den der Verstorbene eingezahlt hat, zum Erbe gerechnet wird. Eine Schenkung kommt hier nur infrage, wenn dies eindeutiger Wille des Verstorbenen war. In diesem Fall unterliegt das Kapital der Erbschaftsteuer.

Für den Trennungsfall vorsorgen

Über Geld sprechen Paare am besten dann, wenn ihr Verhältnis zueinander gut ist. Sollte sich dies nämlich ändern, bietet eine Trennung aufgrund finanzieller Fragen noch mehr Konfliktpotential. Kein Wunder, dass bei Hochzeiten ein Ehe-Vertrag schon als normal gilt. Er ermöglicht es, finanzielle Unklarheiten, die bei der Scheidung auftreten könnten, bereits im Vorfeld zu klären. Besonders positiv ist dabei, dass beide Partner zu diesem Zeitpunkt üblicherweise noch darauf achten, dass auch der andere Partner fair behandelt wird und nicht nur darauf achten, dass das Arrangement besonders vorteilhaft für sie ist.

Anders sieht dies allerdings für viele Paare aus, die ihre Finanzen gemeinsam verwaltet haben und sich wieder trennen. Sie verzichten in der Regel darauf, eindeutig festzuhalten, welche Leistungen welcher der beiden Partner erbracht hat. Vor allem im Bereich Wohnung und Auto führt dies häufig zu Problemen. Viele Paare rechnen hier ihre Leistungen gegen, sodass es häufig vorkommt, dass beispielsweise nur einer der Partner das Auto abbezahlt, während der andere sic h um Lebensmittel kümmert. Der andere kann dann allerdings in der Regel nicht nachweisen, dass seine Lebensmittelkäufe als Kompensation gedacht waren, über die er indirekt das Auto mitfinanzierte. Das bedeutet, dass er in diesem Fall darauf angewiesen ist, das der Partner ihn fair behandelt und ein Kompromiss ohne Benachteiligung ausgehandelt wird. Nachweisen kann er dieses Vorgehen in der Regel nicht.

Grund hierfür ist, dass die meisten Partner für diesen Fall nicht vorsorgen. Sie gehen entweder davon aus, dass eine Trennung nicht erfolgen wird oder sind der Meinung, dass sich in dem Fall schon alles fair regeln lassen wird. Die verletzten Gefühle machen ihnen dann einen Strich durch die Rechnung.

Deswegen ist es unerlässlich, dass sämtliche finanzielle Absprachen schriftlich fixiert und von beiden unterschrieben werden.

11 Tipps für die gemeinsame Finanzverwaltung

Wer sich dafür entscheidet, die Finanzen gemeinsam mit seinem Partner zu verwalten, sollte die folgenden Ratschläge beherzigen, um Konflikte zu vermeiden:

  1. Über Geld reden

Paare sollten sich regelmäßig zusammensetzen und über die Finanzen miteinander sprechen. Anstehende Ausgaben, die Geldanlage oder Sparwünsche sollten hier besprochen werden.

  1. Freiräume lassen

Jeder Partner sollte ein festes Budget im Monat haben, über das er frei bestimmen kann, ohne dem anderen Rechenschaft abzulegen.

3. Informieren

Es ist enorm wichtig für jegliche gemeinsame Geldanlage, dass sich beide vorab über die aktuelle Nachrichtenlage informieren. Hierzu eignet sich beispielsweise das Portal finanztreff.de hervorragend, das alle Themen von Börse bis konservative Geldanlage, von Analysen bis Neuigkeiten abdeckt.

4. Absprachen schriftlich fixieren

Wer Absprachen trifft, bei denen Partner unterschiedliche Bereiche finanzieren, sollte dies schriftlich festhalten, um später Probleme zu vermeiden.

5. Kompromisse finden

Nur wenige Partner harmonieren in Geldfragen zu 100 %. Deswegen gilt es, zu beiden Seiten Kompromisse zu finden. Auch wenn eine Ausgabe für einen der Partner sinnlos und zu teuer erscheint, sollte er dem Partner diese gönnen – vorausgesetzt, dass sich das Paar finanziell nicht übernimmt. Umgekehrt sollte der ausgabefreudigere Partner geplante aber nicht absolut notwendige Ausgaben zurückstellen, wenn ein finanzieller Engpass besteht, ohne sich bevormundet zu fühlen.

6. Vorsicht bei Krediten

Bei Ehen gilt eine gemeinsame Zahlungsverpflichtung, bei Partnerschaften ist dies nur der Fall, wenn beide Partner im Vertrag stehen. Dennoch sollten Partner sich dieses Risikos bewusst sein.

7. Kein Geld leihen

Schulden unter Partnern sind mehr oder weniger üblich, allerdings belasten diese die Partnerschaft häufig stark. Wenn Geld geliehen wird, sollte dies nur im absoluten Notfall beim Partner. Zudem sollten Partner die Bedingungen schriftlich festhalten.

8. Geld teilen

Hohe Kosten sollten Partner teilen, wenn es beiden zugute kommt

9. Stets koordinieren

Guthaben vom Haushaltskonto darf nur in Absprache genutzt werden.

10. Jeder seins und gemeinsam eins

Ein gemeinsames Konto und zwei Einzelkonten sind für viele Partner die richtige Wahl.

11. Wer mehr hat, muss mehr geben

Mehrverdiener müssen in vielen Fällen bereit sein, auch mehr Geld zum gemeinsamen Leben hinzu zu steuern.

Fazit:

Wer als Paar oder Ehepartner Finanzen gemeinsam verwalten möchte, sollte dafür Sorge tragen, einen Rahmen abzustecken, in dem dies passiert. Regeln sind ein Teil davon. Diese sollten allerdings zusammen erarbeitet werden. Das Thema Geld darf in einer Partnerschaft nicht unter den Tisch fallen. Partner müssen sich damit regelmäßig auseinandersetzen, um einen Umgang zu finden, der für beide Partner fair ist und im Zweifel Verständnis für die Lage des anderen zu schaffen.

Paul ist Autor von Aktien.net und schreibt seit 2016 für das Portal. Im August 2006 - Januar 2009 hat er eine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bei der Allianz Versicherung absolviert. Hier war er unter anderem im Investmentbanking bei der Dresdner Bank (damals noch Teil der Allianz, heute Commerzbank) eingesetzt. Paul interessiert sich insbesondere für Aktienindizes, ETFs, Fonds, Rohstoffe und Anleihen.

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