Wann lohnt sich der Vorruhestand?

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Ruhestand Rente

Vor der Rente in den Ruhestand zu gehen, will gut überlegt sein. Viele Arbeitnehmer haben ohnehin eine Versorgungslücke, die so noch größer wird. Andererseits verspricht eine frühere Rente neben Abzügen auch, den Lebensabend früher zu beginnen und lebenswert gestalten zu können, solange die Gesundheit mitspielt.

Wann darf wer in Rente gehen?

Da die Regelaltersgrenze angehoben wurde, gilt derzeit keine einheitliche Regelung für die Rentner, die in den nächsten Jahren aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden. Stattdessen gibt es für jeden Jahrgang ein eigenes Eintrittsalter:

Geburtsjahr Alter in Jahren + Monaten Jahr Renteneintritt
1953 63 + 2 2016
1954 63 + 4 2017
1955 63 + 6 2018
1956 63 + 8 2019
1957 63 + 10 2020
1958 64 Jahre 2021
1959 64 + 2 Monate 2022
1960 64 + 4 2024
1961 64 + 6 2026
1962 64 + 8 2927
1963 64 + 10 2028
Ab 1964 65 Jahre 2029

 

Grundsätzlich ist es allerdings möglich, früher in Rente zu gehen. Allerdings ist dies immer mit Abschlägen auf die Rente verbunden, die dann lebenslang gelten. Alleine deswegen sollten sich Interessenten diesen Schritt sehr gut überlegen. Nur wenige Monate länger zu arbeiten kann finanziell viel ausmachen.

Wie teuer ist der Vorruhestand?

Wer noch nicht offiziell in Altersrente gehen darf, muss mit relativ hohen Abzügen rechnen. Je nach Geburtsalter liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67 Jahren. Wer früher in den Ruhestand möchte, muss Rentenabschläge in Kauf nehmen. Pro Monat, den der Frührentner vorher aus seinem Job ausscheidet, liegt der Abschlag bei 0,3 Prozent. Ein Jahr früher in Rente zu gehen bedeutet also eine Einbuße von 3,6 Prozent, zwei Jahre sind schon 7,2 Prozent Abzug und drei Jahre mit 10,4 Prozent sind für viele schlicht nicht mehr finanzierbar.

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Den Vorruhestand muss man sich auch leisten können

Der Vorruhestand kommt deswegen in der Regel vor allem für Arbeitnehmer in Frage, die neben der gesetzlichen Altersvorsorge genug Geld zurückgelegt haben, um damit ihre Versorgungslücke zu stopfen. Wie groß der Unterschied konkret in Zahlen ausgedrückt ist, hängt natürlich von den jeweiligen Beitragsjahren und der Höhe der Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ab. Deswegen ist es in jedem Fall sinnvoll, sich individuell in einem Rentenbüro beraten zu lassen, wenn ein Vorruhestand in Betracht gezogen wird.

Frührente aus Krankheitsgründen

Ein Sonderfall stellt die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit dar. Bei der Erwerbsminderungsrente werden üblicherweise die gleichen Abzüge angewendet, die auch bei einer rein freiwilligen Frührente anfallen. Allerdings sind diese auf 10,8 Prozent gedeckelt. Der Abschlag richtet sich dabei nach dem Rentenwert, der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente ergibt. Er orientiert sich also nicht an dem hochgerechneten Altersrentenwert, der Gültigkeit hätte, wenn der Arbeitnehmer bis zum Regelrentenalter gearbeitet hätte.

Der Rentenabschlag ist nach dem Gesetzgeber deswegen notwendig, weil der Bezugsberechtigte zum einen weniger Beiträge gezahlt hat, und zum anderen die Rente vermutlich länger bezieht.

Frühere Rente ist beliebt

Viele Arbeitnehmer spielen mit dem Gedanken, vor Erreichen der Regelaltersrente aus der Erwerbstätigkeit auszuscheiden. Laut einer Umfrage der GfK aus dem Jahr 2013 würde die Hälfte der Befragten schon vor dem 60. Geburtstag in den Ruhestand treten – allerdings nur dann, wenn die Höhe der Alterseinkünfte keine Rolle spielen würden.

Allerdings sind viele Rentner gesundheitlich schlicht nicht in der Lage, die gesamte Zeit bis zur Regelaltersrente durchzuhalten. 17 % und somit fast jeder fünfte Rentner muss vor der eigentlichen Rente die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Anspruch nehmen. Jährlich gehen bei der Deutschen Rentenversicherung mehr als 350.000 Anträge auf Erwerbsminderungsrente ein, wobei rund die Hälfte bewilligt wird.

Ab wann können Arbeitnehmer in Frührente gehen?

Wann Arbeitnehmer die Frührente in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Wer beispielsweise die Altersrente für langjährig Versicherte anstrebt, sollte das 67. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Möglich ist es jedoch bereits ab dem 63. Lebensjahr, die Rente in Anspruch zu nehmen. Der maximale Rentenabschlag liegt dabei bei 14,4 Prozent.
  • Die Altersgrenze für besonders langjährige Versicherte wird hingegen ab einer Wartezeit von 45 Jahren erfüllt. Die Alterstgrenze beträgt 65. Jahre. Eine frühzeitige Inanspruchnahme ist bereits ab dem 63. Lebensjahr und ohne Abschläge möglich.
  • Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann bereits ab drei Jahren vor der Altersgrenze in Anspruch genommen werden. Der maximale Rentenabschlag beträgt 10,8 Prozent. Die Altersgrenzen selbst sind relativ kompliziert geregelt und lassen sich nicht vereinheitlichen. Derzeit wäre es aber noch möglich, mit knapp 60 Jahren in Rente zu gehen. Auch hier wird die Altersgrenze allerdings schrittweise angehoben.
  • Die Altersrente für Frauen kann ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass nach dem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge liegen, die Betroffene mindestens 15 Jahre Versicherungszeit vorweisen kann und vor 1952 geboren ist. Diese Möglichkeit läuft demzufolge gerade aus.
  • Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute beginnt bereits mit 60 – 62 Jahren, vorausgesetzt der Betroffene hat eine Wartezeit von 25 Jahren unter Tage erfüllt.

Alternative zum Vorruhestand: Altersteilzeit

Unter älteren Arbeitnehmern wird die Möglichkeit der Altersteilzeit als Alternative zum Vorruhestand immer beliebter. Sie empfiehlt sich vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer entweder nicht mehr gesundheitlich dazu in der Lage ist, Vollzeit zu arbeiten, oder seine Stunden aus anderen Gründen reduzieren möchte. Häufig ist sie auch nur dazu gedacht, sowohl dem Unternehmen als auch dem Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang zu ermöglichen.

Dabei gibt es grundsätzlich keine Gesetze, die die konkrete Ausgestaltung vorgeben. Stattdessen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Bedingungen hier relativ frei aushandeln – in der Praxis kommen allerdings eher Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zum Einsatz. Der Zeitraum sollte dabei mindestens drei Jahre betragen und geht selten über sechs Jahre hinaus, auch wenn zumindest theoretisch bis zu zwölf Jahre möglich sind.

In der Regel werden zudem zwei verschiedene Modelle angeboten:

  • Beim Blockmodell gibt es zwei Phasen. In der ersten Phase arbeitet der Arbeitnehmer Vollzeit, erhält allerdings bereits das verringerte Altersteilzeitgehalt. In der zweiten Phase muss er gar nicht mehr arbeiten, erhält das Gehalt jedoch weiterhin. Vollarbeitszeit- und Freistellungsphase müssen gleichlang sein.
  • Beim Gleichverteilungsmodell werden sowohl Arbeitszeit als auch Vergütung halbiert.

Obwohl das Gleichverteilungsmodell deutliche Vorteile bietet – gerade auch bei der „Entwöhnung“ von der Arbeit und der Einarbeitung neuer Kollegen entscheiden sich die meisten Arbeitnehmer für das Blockmodell. Mit rund 90 Prozent ist es deutlich beliebter als die Alternative.

Um für die Altersteilzeit in Frage zu kommen, müssen die Beschäftigten die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens 55 Jahre alt
  • In den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen.
  • Die Teilzeit muss dem regulären/vorgezogenen gesetzlichen Rentenbeginn unmittelbar vorausgehen (das Ende der Altersteilzeit ist also auch der Beginn der gesetzlichen Altersrente).

Der größte Vorteil bei der Altersteilzeit ist der Fakt, dass die Teilnehmer mindestens 70 % des bisherigen Lohns erhalten. Dies wird durch Aufstockungsbeträge erreicht. Auch die Rentenbeiträge werden über den gesamten Zeitraum weiter gezahlt. Allerdings nur zu 80 %. Für die Hälfte der Arbeit ist dies natürlich dennoch ein sehr guter Wert.

Wer den Vorruhestand plant, kann dies also deutlich besser und mit weniger finanziellen Abstrichen verwirklichen, wenn er das Blockmodell der Altersteilzeit wählt. Hier zahlt er deutlich länger in die Rentenkasse ein und gilt noch nicht als Rentner. Demzufolge muss er die Abzüge nicht im gleichen Maße fürchten – obwohl er in der zweiten Phase nicht mehr arbeiten muss. Für viele ältere Arbeitnehmer ist dies deswegen die deutlich bessere Wahl als der Vorruhestand selbst. Allerdings muss der Arbeitgeber der Altersteilzeit zustimmen.

Emotionalen Aspekt nicht vernachlässigen

Die finanziellen Vor- und Nachteile aufzuzeigen, gehen bei vielen an dem tatsächlich wichtigen Thema vorbei. Die zentrale Frage, die die Frage ob Vorruhestand oder Arbeiten bis zur Regelaltersrente beantwortet, ist meistens: Wie gerne arbeite ich? Für viele ist der finanzielle Verlust oder Gewinn eigentlich fast nebensächlich. Entweder sie wollen dringend in den Vorruhestand oder sie würden ihren Job dann vermissen.

Gerade bei Menschen, die dringend in Rente gehen wollen, ist oft nicht entscheidend, wie viel weniger Geld sie erhalten. Die Möglichkeit, aus dem Berufsleben auszutreten, ist ihnen weit mehr Geld wert, als einem Angestellten, der gerne seiner Arbeit nachgeht. Es handelt sich also auch immer um eine emotionale Entscheidung, in die durchaus etwas Objektivität gebracht werden sollte. Dennoch dürfen auch die Emotionen bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Wer seine Versorgungslücke allerdings auf keinen Fall stopfen kann und droht, in die Altersarmut abzurutschen, muss möglicherweise einfach in den sauren Apfel beißen und noch ein paar Jahre durchhalten. Sorgt allerdings alleine der Umstand, dass der Betroffene in den Vorruhestand gehen kann dafür, dass seine Lebensqualität deutlich ansteigt, ist die Frührente vielleicht die beste Wahl.

Fazit:

Der Vorruhestand ist bei vielen älteren Arbeitnehmern beliebt, allerdings sehr kostspielig. In Einzelfällen können Abschläge bis zu 14,8 % fällig werden – zusätzlich zu den fehlenden Einzahlungen. Eine gute Alternative kann die Altersteilzeit darstellen. Das Blockmodell ermöglicht es, früher in Rente zu gehen und dennoch 70 % des Gehalts und 80 % der Zahlungen in die Rentenkasse zu erhalten. Wertvoll ist dabei auch, dass die Rente somit nicht durch Abzüge verringert wird. Für viele, die sich für die Frührente interessieren, dürfte dies die beste Kombination aus vorzeitigem Austritt aus dem Berufsleben und finanzieller Sicherheit im Alter sein.

Tilman schreibt seit 2017 für Aktien.net. Studiert hat er Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Seit mehr als zehn Jahren ist er freiberuflicher Online-Autor und hat unter anderem für die Süddeutsche Zeitung, manager-magazin.de und Spiegel Online geschrieben. Gelernt hat er sein Handwerk aber ganz klassisch bei der Tageszeitung Main Post als Lokalreporter.

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