Inhaltsverzeichnis Manchmal möchte Anleger ihr Aktienepot kündigen oder auflösen. Nur in Einzelfällen bieten Direktbanken, Discount Broker und Banken an, die Kündigung online unkompliziert durchzuführen. Ein Kündigungsschreiben ist deswegen fast immer unerlässlich, denn das Depot muss dann auf jeden Fall schriftlich gekündigt werden. Wer die Bearbeitungsdauer beschleunigen und Missverständnisse und Nachfragen verhindern möchte, sollte ein paar Fragen beachten. Ein Depot zu kündigen kann verschiedene Gründe haben. Häufig möchten Privatanleger das Geld auf andere Art und Weise investieren und verfügen nicht über ausreichend Kapital, um die Geldanlage in Aktien aufrechtzuerhalten. Es ist zwar niemals empfehlenswert, Geld in Aktien zu investieren und so auf eine größere Anschaffung zu „sparen“, in der Realität wird dies jedoch noch häufig versucht. Gerade dann, wenn der Broker Depotführungsgebühren verlangt, ist das Schließen des Depots unumgänglich. Häufig sind es allerdings auch Angehörige, die das Depot für erkrankte oder verstorbene Familienmitglieder schließen müssen. Viele Privatanleger stellen zudem fest, dass sie sich mit dem Aktienhandel ohne zusätzliche Beratung übernommen haben und keine Gewinne realisieren können. Auch in diesem Fall möchten sie ihr Depot häufig kündigen und das Kapital auf „sicherere“ Art nutzen. Hier kann allerdings der Gang zu einem unabhängigen und kompetenten Finanzberater der bessere Weg sein. Einer der häufigsten Gründe für die Depotkündigung ist allerdings der Depotwechsel. Wer einen günstigeren oder besseren Broker gefunden hat, kann die Kündigung allerdings auch häufig über den neuen Anbieter abwickeln. Er übernimmt auf Wunsch auch das Auflösen des alten Depots, muss dafür aber natürlich entsprechend legitimiert werden.
Wie kann man ein Depot kündigen?
Welche Gründe gibt es, das Depot zu kündigen?
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Anleger sollten darauf achten, möglichst alle notwendigen Informationen schriftlich im Rahmen der Kündigung einzureichen. Auf dem Kündigungsschreiben sollten nicht nur die wichtigsten persönlichen Daten vermerkt sein, sondern vor allem, was mit verbleibendem Geld, anfallenden Gebühren oder noch vorhandenen Wertpapieren geschehen soll. Auch die Kündigung des Verrechnungskontos muss gesondert angegeben werden. Der Kunde sollte zudem den Kündigungszeitpunkt so genau wie möglich bestimmen. Er findet in seinen Vertragsunterlagen in der Regel die Information darüber, wann er das Depot frühestens auflösen kann und sollte den Zeitpunkt genau im Schreiben vermerken. In den meisten Fällen muss der Kunde allerdings keine Kündigungsfrist einhalten, sondern kann das Aktiendepot jederzeit auflösen. Wie kann ich justTRADE kündigen? Ein Depotkonto können Sie jederzeit bei justTRADE kündigen. Es gibt keinerlei Kündigungsbedingungen. Auch ein Kündigungsgrund muss nicht genannt werden. Damit eine Kündigung wirksam werden kann, muss sie in schriftlicher Form (per E-Mail, Brief, Fax) erteilt werden. Ohnehin gibt der Vertrag Auskunft darüber, wie eine Kündigung des Aktiendepots rechtswirksam durchgeführt werden kann. Bei Unklarheiten sollten Anleger deswegen überprüfen, zu welchen Zeitpunkten und Konditionen dies möglich ist. In der Regel verursacht die Kündigung des Depots allerdings keine Probleme. Nur die Bearbeitungsdauer kann sich in manchen Fällen verlängern. Das Kündigungsschreiben muss nicht nur eindeutig formuliert sein, sondern vom Online Broker auch zweifelsfrei zugeordnet werden können. Deswegen muss es zumindest Vorname, Name und Geburtsdatum enthalten. Ebenfalls hilfreich ist die Kunden- oder Depotnummer. Wer sein Depot wechseln möchte, sollte den alten Anbieter darüber informieren, dass der neue Anbieter befugt ist, den Depotwechsel durchzuführen. Häufig verfügt der Kunde über Restguthaben oder es werden noch Gebühren durch den alten Anbieter fällig. Ist dies der Fall, sollte der Kunde die Daten des Zielkontos angeben und im Optimalfall auch direkt eine Einzugsermächtigung erteilen, falls dies nicht ohnehin bereits geschehen ist. Auf diese Weise spart er den Umweg, noch nach Schließung des Aktiendepots Rechnungen begleichen zu müssen. Grundsätzlich darf es sich bei den Kosten allerdings ausschließlich um Gebühren handeln, die für die Führung des Depots entstanden sind. Die Depotschließung an sich oder den Wechsel dürfen sich Banken seit einem Urteil des BGH von 2004 nicht mehr entlohnen lassen. Bei Gemeinschaftdepots müssen alle Depotinhaber der Schließung schriftlich zustimmen. Wer das Depot deswegen kündigt, weil er zu einem anderen Anbieter wechselt, kann in der Regel davon profitieren, dass der Neuanbieter den Depotwechsel durchführt. Er lässt sich durch entsprechende Formulare beauftragen, das Depot zu kündigen und die Wertpapiere zu übertragen. Dieses Vorgehen ist für den Anleger sehr komfortabel, da keine Gefahr besteht, dass er wichtige Anweisungen vergisst oder andere Komplikationen auftreten. Wer in der Vergangenheit mit seinem Depot Verluste hinnehmen musste, tut gut daran, eine Verlustbescheinigung nachweisen zu können oder die Aktien übertragen zu lassen. Hat die Depotkündigung den Hintergrund des Depotwechsels, fragt der neue Anbieter in der Regel den Anleger, ob ein Verlusttopf beim alten Anbieter geführt wird, und überträgt diesen mit in das neue Depot, wenn er dafür bevollmächtigt wird. Anleger sollten darauf unbedingt achten. Sonst riskieren sie den Verlust des Verlusttopfes, da dieser nur zusammen mit Wertpapieren übertragen werden kann. Leseempfehlung: In diesem Depot Ratgeber finden Sie nützliche Tipps für den Handel mit Aktien, ETFs, Derivaten und Kryptowährungen. Kündigt der Anleger das Konto lediglich, kann er sich eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Dieser kann er beim Finanzamt geltend machen. Allerdings müssen hierfür teilweise Fristen beachtet werden. Eine Verlustbescheinigung für das laufende Jahr muss beispielsweise bei den meisten Anbietern bis Mitte Dezember beantragt worden sein. Eine Verlustbescheinigung kann allerdings auch ohne die Schließung des Depots ausgegeben werden. Wer also sein Depot aufgrund von Kündigungsfristen nicht zuvor schließen kann, kann dennoch eine Verlustbescheinigung für das laufende Jahr anfordern. Häufig haben Erben keinen problemlosen Zugriff auf Konten und Depots. In der Regel fordern Banken einen Erbschein oder die Kopie des Testaments inklusive Eröffnungsprotokoll. Die Ausstellung des Erbscheins kann allerdings mehrere Monate dauern, was gerade bei umfangreichen Wertpapierbeständen deutlich nachteilig für die Hinterbliebenen sein kann. Im Streitfall vergehen teilweise sogar Jahre. In der Zwischenzeit können Terminkontrakte wertlos verfallen oder Aktienkurse abstürzen. Das Finanzamt erhebt allerdings dennoch die Steuern, die auf die Kruse des Todestags anfallen. Im Extremfall kann die steuerliche Belastung dann sogar die Erbschaft überschreiten. Deswegen ist es sinnvoll, Erben schon zu Lebzeiten Vollmachten auszustellen, die ab dem Zeitpunkt des Todes greifen. Auf diese Weise können sie Kontobewegungen ruhen lassen oder Wertpapiere zu günstigen Zeitpunkten verkaufen. Gemeinschaftskonten können im Erbfall nicht ohne Zustimmung des Mitinhabers gekündigt werden. Prinzipiell ist es dem Erben oder dem überlebenden Kontoinhaber möglich, das gesamte Guthaben abzuheben. Es entsteht allerdings eine Ausgleichspflicht gegenüber den übrigen Erben, da diese mit dem Todesfall auch zu Kontoinhabern werden. Das Guthaben wird dann beiden Inhabern hälftig zugerechnet. Das Depot vollständig zu kündigen ist bei einem Einzeldepot allerdings relativ leicht möglich, wenn der Erbe über eine Vollmacht verfügt oder einen Erbschein vorweisen kann. Er sollte dann allerdings die persönlichen Daten des Verstorbenen und seine eigenen eindeutig im Schreiben festhalten. Befinden sich noch Wertpapiere im Depot, hat der Erbe bei der Schließung zwei Möglichkeiten: Entweder er lässt sie per Limit Order oder per Best Order verkaufen. Hat er kein Interesse an einem Verkauf sondern will sie in ein eigenes Depot übertragen, ist dies ebenfalls unkompliziert möglich. Er muss in diesem Fall nur auch seine eigene Bank informieren und mit dem Übertrag beauftragen. Tipp: Aktien erben – alles zum Erbrecht Wie viel Zeit die Kündigung des Aktiendepots beansprucht, hängt auch von Anbieter ab. In vielen Fällen ist die Kündigung sogar mit sofortiger Wirkung möglich. Dann ist die Kündigung rechtlich bereits dann vollzogen, sobald der Anbieter das formlose Kündigungsschreiben wahrnimmt. Die tatsächliche Umsetzung folgt dann, sobald alle Wertpapiere verkauft oder übertragen sind. In anderen Fällen erbitten sich die Anbieter allerdings auch eine längere Frist von wenigen Wochen bis Monaten und ermöglichen dem Kunden unterdessen jederzeit, von seiner Kündigung zurückzutreten. Nach Eintritt des Fristablaufs wird das Aktiendepot dann nach Wunsch des Kunden aufgelöst.
Worauf müssen Anleger bei der Kündigung achten?
Top 5 Aktien Broker Kosten
Depot p.a.Kosten
pro OrderKosten
Gesamt1 0,00 € 2,08 € 24,96 € zu DEGIRO 2 0,00 € 5,00 € 60,00 € zu Flatex 3 0,00 € 6,50 € 78,00 € zu OnVista 4 0,00 € 10,90 € 130,80 € zu Consorbank 5 0,00 € 5,80 € 69,60 € zu LYNX
Was muss das Kündigungsschreiben enthalten?
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Wie kann man Depot beim Broker justTRADE kündigen?
Wie lange dauert die Kündigung des Depots?