So kündigen Sie Ihr Festgeld

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Investieren in Mikrokredite

Festgeldkonten sind sehr beliebte Anlagemöglichkeiten, da sie nicht nur relativ sicher, sondern auch verhältnismäßig gut verzinst sind. Der Haken an dieser Kontovariante ist, dass die Laufzeit des Kontos einen entsprechend langen Zeitraum in Anspruch nimmt. Dieser Zeitraum wird vorab, vor Kontoabschluss vertraglich festgelegt und dient dazu, der Bank zu ermöglichen, das Geld über diesen Zeitraum nutzen zu können, ohne befürchten zu müssen, dass der Anleger das Geld abhebt. Aus genau diesem Grund sind bei Festgeldkonten entsprechend hohe Verzinsungen die Belohnung.

Wenn Sie jedoch plötzlich an das angelegte Geld müssen, dann sollten Sie sich im Folgenden gut darüber informieren, welche Möglichkeiten und vor allem welche damit verbundenen Konsequenzen bei vorzeitiger Kündigung des Festgeldkontos auf Sie zukommen.

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Festgeld vorzeitig kündigen?

Generell ist die Grundidee des Festgeldkontos, wie der Name schon sagt, die Tatsache, dass Geld fest über einen gewissen Zeitraum angelegt wird. Das bedeutet im Gegenzug aber auch, dass eine Kündigung vertragsbedingt eigentlich nicht vorgesehen ist.

Festgeld bei der Deutschen Bank

Festgeld bei der Deutschen Bank

Da die Bank lediglich aus dem Grund hohe Zinsen vergibt, dass die Bank mit dem vom Kunden angelegten Geld über einen fest definierten Zeitraum arbeiten kann.

Wenn das Festgeldkonto jedoch trotz alledem vorzeitig gekündigt werden soll, sollten Sie die folgenden Absätze hinsichtlich der Hinweise, Empfehlungen und Gegebenheiten beachten.

Festgeldkonto kündigen aber wie?

Festgeldkonten sind in der Regel von Kündigungen ausgeschlossen, einmal vertraglich festgelegt, haben die Anleger meist Pech, wenn es um die vorzeitige Auflösung des Kontos geht.

Grundsätzlich entstehen der Bank auch bei einer frühzeitigen Kündigung entsprechend vermeidbare Aufwände, die meist schon im Vorfeld dazu führen, dass die Bank ein Kündigungsgesuch in den meisten Fällen ablehnt.

Die Kündigung des Festgeldes ist also, aus nachvollziehbaren Gründen, nicht im Sinne der Bank. Sollte die Bank jedoch dennoch einwilligen, dann kann diese Tatsache lediglich auf Kulanz der Bankinstitution zurückgeführt werden.

Zudem muss von Festgeldkontoinhaber, eine nachvollziehbare und sinnvolle Begründung vorgelegt werden, die eine vorzeitige und außervertragliche Kündigung rechtfertigt.

Was kommt bei Kündigung auf Sie zu?

Stimmt die Bank aus nachvollziehbaren Gründen einer Kündigung zu, so bedeutet das nicht, dass auf den ehemaligen Festgeldkontobesitzer keine Kosten mehr zukommen. Denn durch die entgangene Chance der Bank, mit dem zuvor angelegten Geld zu handeln, kommt der Bank unter Umständen eine finanzielle Einbuße zu tragen.

Um diese Einbuße kompensieren zu können, beziehungsweise einen Ausgleich zu schaffen, kann das entsprechende Bankinstitut unter Umständen eine Strafgebühr in Rechnung stellen.

Ebenso kann es vorkommen, dass die Bank die unter Umständen bereits ausgezahlten Zinsen zurückverlangt.

Je nachdem, wie lange der Festgeldkonto Vertrag noch laufen würde, beziehungsweise je nachdem wie hoch die Gebühren der Bank sind, sollte also immer genau überlegt werden, ob eine Kündigung das Richtige ist. Da genau diese hohen Strafgebühren und die Zinsrückzahlungen zu negativer Rendite führen können.

Was ist die Alternative?

Kommt jedoch trotzdem die Situation zustande, dass schnell Geld benötigt wird und die einzige Möglichkeit die Auflösung eines Festgeld-Kontos ist, so kann dem entsprechend vorgesorgt werden. Heute gibt es flexiblere Möglichkeiten, einen Ausweg aus dem sonst so starren Festgeldkontovertrag zu finden.

Hier bietet sich ein Festgeldkonto mit Kündigungsoption an. Einige Banken haben diese Kontovariante im Portfolio aufgenommen. Dadurch wird nicht nur die Situation für den Anleger einfacher, sondern auch die Bank rechnet, zu zuvor festgelegten Regeln, mit einem Ausstieg des Kunden und somit mit dem Verlust des von ihm angelegten Kapitals.

Hier bieten vor allem ausländische Banken und Onlinebanken meist die Möglichkeit nicht nur einen Entnahmeplan, sondern eine Kündigungsoption einzubinden. Wie dies in Realität aussehen könnte, erfahren Sie im Folgenden.

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Beispiel: Festgeldkonto mit Kündigungsoption

Eine Kündigungsoption in Verbindung mit dem Festgeldkonto ermöglicht den praktisch einzigen, verhältnismäßig unkomplizierten Weg, eine Festgeldkündigung vorzunehmen. Doch wie kann so eine Kontovereinbarung mit Kündigungsoption aussehen?

Eine Bank bietet beispielsweise eine Laufzeit von wenigen Monaten bis zu einem Jahr an. Im Folgenden entscheidet sich der Kunde für eine entsprechende Eröffnung eines Festgeldkontos. Entsprechend der Möglichkeit, eine frühzeitige Kündigung vorzunehmen zu können, wird im Vertrag festgehalten, dass die Kündigungsoption mit einer deutlichen Senkung der Verzinsung einhergeht.

Beispielsweise läge die Verzinsung des Festgeldes über die gesamt gewählte Laufzeit bei 1,7 Prozent, so läge diese entsprechende Verzinsung bei vorzeitiger Kündigung des Festgeldkontos bei beispielsweise nur mehr 0,7 Prozent.

Da bei der Kontovariante kein Entnahmeplan realisiert ist, kann in einem vorzeitigen Kündigungsfall seitens des Anlegers auch von einer entsprechenden Zinsrückzahlung abgesehen werden, da diese entsprechend erst am Ende der jeweiligen Laufzeit fällig werden würde.

Andere Banken bieten beispielsweise auch die nachträgliche Verkürzung der Laufzeit an. Das bedeutet, dass der Anleger gegen eine kleine Gebühr den angelegten Betrag auf dem Festgeldkonto mit einer geringeren Laufzeit versehen kann.

So bleibt der Bank im Falle des Falles immer noch die Möglichkeit, entsprechend mit dem Geld arbeiten zu können und dies, angepasst an die neue Laufzeit zu verplanen. Sollte in diesem Fall jedoch trotz Verkürzung der Laufzeit, vor dem Ende dieser gekündigt werden, so entstehend auch hier wieder entsprechende Kosten.

Viele Online-Banken bieten hier bereits eine entsprechend hohe Transparenz hinsichtlich der Kündigungskosten und etwaigen Strafzahlungen beim Fehlen einer Kündigungsoption. Auch kann hier in nur wenigen Minuten ein Festgeldkonto abgeschlossen und ein Festgeldkonto gekündigt werden.

Fazit

Die Kündigung des Festgeldes ist in vieler Weise nicht einfach zu realisieren und eher komplizierter Natur. Daher sollte sich jeder potenzielle Festgeldkontonutzer im Vorhinein mit der entsprechenden Materie auseinandersetzen. So kann auch entsprechend gewährleistet werden, dass eine entsprechende Vertragsverletzung gar im Vorhinein bereits vermieden werden kann.

In Bezug auf Festgeldkonten, sollte also immer hinsichtlich der beiden Bedingungen Laufzeit- und Entnahmemöglichkeit sowie beim Abschluss auch auf die entsprechende Verzinsung geachtet werden.

Der jedoch wohl wichtigste Punkt vor dem Abschluss eines Festgeldkontos ist die Beachtung der Laufzeit und der Bedingungen, die mit dieser einhergehen. Auch wenn die versprochene Verzinsung entsprechend verlockend klingt, so sollte trotzdem abgewogen werden, ob die Laufzeit mit den persönlichen Befindlichkeiten vereinbar ist. Denn schlussendlich hohe Strafgebühren zu zahlen und mehr Rückzahlungen leisten zu müsse, als die Zinsbeträge abgeworfen haben, ist ebenfalls nicht sinnvoll und keinesfalls zielführend.

Um den an Festgeldkonten als Anlageform interessierten Personen, die Kontoführung zu vereinfachen, können Kompromisslösungen in Form von Entnahmeplänen beziehungsweise in Form von Kündigungsoptionen zu einem Vertragsabschluss führen.

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Thomas Detlef Bär schreibt seit mehr als zehn Jahren über Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucherthemen. Bereits vor dieser Zeit galt sein Interesse dem Aktienmarkt. Seine Erfahrungen hat er in vielen Ratgebern niedergeschrieben und in Onlinemedien veröffentlicht. Thomas hat Betriebswirtschaft studiert und nach Abschluss seines Studium mehrere Jahre als Ökonom in einem ostdeutschen Automobilbetrieb gearbeitet. In den 1990er Jahren startete er als freiberuflicher Versicherungs- und Vermögensberater. 2009 begann er Ratgeber für das bekannte Portal helpster.de zu verfassen. Seitdem veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf zahlreichen Finanz-Portalen, darunter mikrokredit24.net, gevestor.de, onlinebanken.com. Seit 2020 schreibt er bei Aktien.net über Themen rund um den Aktienmarkt.

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