Festgeldkonten bieten eine einfache und sichere Möglichkeit, das eigene Vermögen sicher und zinsstabil anzulegen. Ein Festgeldkonto bringt Sicherheit und ermöglichte das transparente Anlegen von fixen Geldbeträgen über eine feste Laufzeit zu vergleichsweise guten Zinskonditionen.
Doch wie geht man mit einem Konto um, wenn mehr als eine Person auf das entsprechende Konto Zugriff erhalten soll? Je nach dem Vertrauen der anderen Person gegenüber sind auch beim Festgeldkonto verschiedene Kontotypen möglich.
Wie das gemeinsame Vermögen auf dem Festgeldkonto am besten angelegt wird und wie das Festgeldkonto grundsätzlich funktioniert, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Festgeldkonto allgemein
Inhaltsverzeichnis
Zur Entscheidung ein Festgeldkonto international oder bei deutscher Bank als Anlagetyp zu wählen, tragen verschiedene Faktoren bei. Beachtet werden sollte vor allem, dass die Konditionen zwar entsprechend gut, die Kontoführungsbedingungen jedoch dementsprechend streng sind.
Der große Vorteil des Festgeldkontos ist unter anderem, dass die Zinsbeträge entsprechend höher als bei anderen Konto- beiziehungsweise Anlagemöglichkeiten sind. Ein weiterer großer Vorteil stellt sich in Bezug auf die Zinsstabilität dar.
Denn eine wichtige Eigenschaft des Festgeldkontos ist unter anderem, dass die Zinskonditionen über die gesamte Laufzeit des Festgeldkontos konstant sind.
Ein weiteres charakteristisches Merkmal von Festgeldkonten ist jedoch die feste Laufzeit. Dies nimmt vor allem Einfluss auf die Entnahme von Geldbeträgen, die auf dem Konto liegen, vor Ende der Laufzeit.
Dies ist ein Hauptpunkt, der viele Anleger von einem Festgeldkonto zurückschrecken lässt. Denn durch diese Bedingung, die sich beim Abschluss eines standardmäßigen Festgeldkontos stellt, ist eine vorzeitige Entnahme des Geldes praktisch unmöglich.
Die einzige Möglichkeit, die in diesem Fall bleibt, ist das Konto entweder aufzulösen, oder dafür zu sorgen, dass im Vorhinein ein entsprechender Entnahmeplan erstellt wird, der eine Auszahlung von gewissen Beträgen in definierten Abständen vertraglich regelt.
Finden Sie jetzt den besten Anbieter für Ihre FestgeldanlageGemeinschaftskonto allgemein
Der Zweck von Gemeinschaftskonten, sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich dient der Möglichkeit, dass mehrere Personen, Zugriffsrechte auf das den am Konto vorhandenen Geldbetrag besitzen.
Diese Kontovariante eignet sich beispielsweise im privaten Gebrauch vor allem zur Zahlung gemeinsamer Aufwendungen wie beispielsweise der Zahlung von gemeinsam erworbenen Gütern. Auch kann so einfach die Zahlung gemeinsamer, monatlicher Belastungen ermöglicht werden, wozu unter anderem beispielsweise Miete, Stromkosten, beziehungsweise allgemein Betriebskosten der Wohnung oder des Hauses und beispielsweise auch Kosten für Internet und TV bezahlt werden können.
Der Zugriff auf dieses Konto ist jedoch nicht nur für zwei Personen möglich, sondern kann um beliebig viele Personen erweitert werden. So macht es beispielsweise vor allem im geschäftlichen Bereich Sinn, die Nutzung eines Kontos für bestimmte Aufwendungen für mehrere Personen nutzbar zu machen.
Varianten von Gemeinschaftskonten
Grundsätzlich gibt es bei Gemeinschaftskonten wieder eine Unterscheidung hinsichtlich der Handhabung von Entscheidungen.
Allgemein sollte beachtet werden, dass ein Gemeinschaftskonto sich in der Entscheidungsfreiheit aller Beteiligten grundlegend von einem normalen Konto mit entsprechender Vollmacht unterscheidet. Eine Vollmacht gilt einerseits nur über einen gewissen Zeitraum und andererseits kann diese Vollmacht in diesem Zusammenhang immer und jederzeit widerrufen werden.
Bei einem Gemeinschaftskonto kommen allen unterzeichnenden Personen die gleichen Rechte zu. Die Unterscheidung zwischen den Gemeinschaftskontoarten erfolgt lediglich über die Handhabung im Falle von Handlungen, die Personen bezogen auf das, am Konto angelegte Vermögen, durchführen wollen.
Oder-Konto
Bei einem Oder-Konto kann jede Person, die die entsprechenden Papiere bei Kontoeröffnung unterzeichnet hat, auch mit allen Rechten und Pflichten auf das Konto zugreifen. Dies bedeutet, dass alle Personen ohne Einverständnis der anderen Kontoinhaber Transaktionen und andere Vorgänge tätigen können.
Und-Konto
Anders ist dies beim Und-Konto. Bei dieser Kontovariante kann ein Vorgang bezogen auf das Konto, wie beispielsweise eine Transaktion, eine Überweisung oder Ähnliches erst dann erfolgen wenn alle Kontoinhaber dieser Entscheidung zugestimmt haben.
Entscheidungen können hier also nicht von jedem einzeln getroffen werden, sondern erfordern immer die Zustimmung aller Kontoinhaber. Das gilt auch beim Kündigen von Festgeld.
Festgeldkonto als Gemeinschaftskonto nutzen
Bei der Kombination von Festgeldkonto und Gemeinschaftskonto können also die Eigenschaften der beiden Kontovarianten kombiniert werden. So kann ohne großen Aufwand beispielsweise ein Festgeldkonto eröffnet werden, welches sich von zwei oder mehreren Personen zugleich führen lässt.
Ein beliebtes Beispiel für die Verwendung eines Festgeldkontos in Verbindung mit einem Gemeinschaftskonto ist die gemeinsame Geldanlage innerhalb einer Familie. Durch die Eröffnung eines Und- beziehungsweise eines Oder-Kontos in Verbindung mit einem Festgeldkonto kann so beispielsweise bei der gleichzeitigen Nutzung eines Entnahmeplans die konstante Geldentnahme von mehreren Personen gleichzeitig und mit den gleichen Entscheidungsfreiheiten bezogen auf die Kontoführung genutzt werden.
Finden Sie jetzt den besten Anbieter für Ihre FestgeldanlageWas unterscheidet Festgeldkonten als Gemeinschaftskonto vom Einzelkonto
Das Festgeldkonto als Gemeinschaftskonto bietet einige Vorteile. Unter anderem gilt EU weit die Regelung, dass angesparte Geldbeträge bis 100.000 Euro abgesichert werden müssen. Bei der beispielsweisen Verwendung eines Gemeinschaftskontos mit zwei Personen greift diese Regelung nicht nur für eine Person, sondern für zwei Personen. Das bedeutet, dass ein gemeinsames Vermögen bis zu 200.000 Euro abgesichert ist.
Ebenso ist ein gewisser Betrag, welcher sich auf dem Konto befindet, immer steuerfrei. Dieser Betrag, verdoppelt sich bei der Verwendung eines Festgeldkontos als Gemeinschaftskontos ebenfalls, im Fall das zwei Personen das Konto nutzen.
Nachteile bestehen natürlich in Bezug auf die Abhängigkeit von anderen Personen. So bedarf es einer tiefen Vertrauensbasis, aufgrund derer ein Festgeldkonto als Gemeinschaftskonto genutzt werden kann und sollte.
Fazit
Grundlegend bietet ein Gemeinschaftskonto viele Vorteile, die durchaus nicht nur praktischer-, sondern auch steuerrechtlicher Natur sind. Ebenso bietet das Festgeldkonto an sich viele Vorteile, die aber auch mit entsprechenden Einschränkungen einhergehen. So sind viele Menschen, vor allem im Zusammenhang mit der verpflichtenden Laufzeit des Festgeldkontos und des damit verbundenen Entnahmeverbotes abgeschreckt.
Die Vorteile des Festgeldkontos liegen jedoch auf der Hand. Einerseits ist die Zinsstabilität ein großer Vorteil, den vor allem Anleger genießen, die wenig Risiko eingehen wollen. Andererseits besteht seitens der Bank auch die Möglichkeit, vor Abschluss eines Festgeldkontos einen Entnahmeplan vertraglich einzubetten.
Ebenso bietet sich bei Festgeldkonten EU weit der Vorteil, dass ein Geldbetrag bis zu 100.000 Euro auf dem Konto von der Bank rechtlich gesichert werden muss.
Bei der Verwendung als Gemeinschaftskonto, multipliziert sich hier jedoch nicht nur der gesicherte Betrag auf die Summe der Personen, die das Konto nutzen, sondern auch die steuerfreien Beträge des Kontos sind um die Anzahl an Personen, die ebenfalls Kontoinhaber sind, multipliziert.
Ein Festgeldkonto als Gemeinschaftskonto bietet also bei entsprechender Vertrauensbasis zu den anderen Kontoinhabern, fast nur Vorteile für die gemeinsame Geldanlage.
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