Vermögenswirksame Leistungen Fondssparen – lohnt sich das? (2024)

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VL Leistungen - Vermögenswirksame Leistungen Fondssparen

Über 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben das Anrecht „Vermögenswirksame Leistungen“ zu beziehen. Davon gibt es mehr als 13 Millionen Verträge über vermögenswirksame Leistungen, die häufig kurz einfach VL genannt werden. Es geht hier um Geldleistungen von bis zu 40 Euro, die der Arbeitgeber monatlich zum Bruttogehalt eines Angestellten dazuzahlt. Der Tarifvertrag sowie der Arbeitsvertrag enthält in der Regel die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen. Sehr attraktiv ist dagegen die Möglichkeit in einen Fondssparplan zu investieren. Der Staat fördert diese Pläne ebenso. Dennoch lassen viele Arbeitnehmer ihre Möglichkeiten ungenutzt. Dabei lassen sich vermögenswirksame Leistungen sehr leicht in Anspruch nehmen.

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Die klassischen Leistungen wie ein Banksparplan oder ein Bausparvertrag machen heute keinen Sinn mehr. Wer hat noch Lust auf Niedrigzinsen, wo überhaupt keine Rendite vorhanden ist? Die Verbraucher sind smarter geworden und suchen für sich selbst die ideale Vorsorge.

Das Fondssparen bietet deutlich höhere Renditen, aber gleichzeitig auch mehr Risiko. Eigentlich hat jeder Angestellte ein Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen vom Chef. Eine vermögenswirksame Leistung stellt in der Regel auch eine Art Finanzspritze dar. Wer auch immer dieses Recht nicht nutzt, der verschenkt Geld. Der Tarif- oder Arbeitsvertrag regelt wieviel vermögenswirksamen Leistungen einem Angestellten zustehen. Beispielsweise bekommen Mitarbeiter in der Bank 40 Euro im Monat dazu. In der Eisen- und Stahlindustrie sowie im Kfz-Gewerbe bekommen die Mitarbeiter 26,95 Euro im Monat. Beamte bekommen aber nur 6,65 Euro. Grundsätzlich ist es so, dass die Mitarbeiter das Geld nicht ausgezahlt bekommen. Vielmehr fließt da Geld direkt in einen Sparvertrag. Normalerweise läuft so ein Sparvertrag 6 Jahre. Wenn die letzte Rate Erfolg ist, folgt eine Wartefrist. Das heißt der Sparer muss sich bis zum Ende des Jahres gedulden bis er das Geld vollständig ausgezahlt bekommt. Das heißt nach spätestens sieben Jahren kann der Sparer sein Vermögen ausgezahlt bekommen.

 

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Bei vermögenswirksamen Leistungen werden bestimmte Finanzprodukte, die es ermöglichen, Vermögen über einen längeren Zeitraum zu bilden, staatlich gefördert. Für viele Arbeitnehmer gewährt auch der Arbeitgeber, beispielsweise auf Grundlage eines Tarifvertrags, der Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages eine Geldleistung. Diese wird dann direkt auf das Anlagekonto überweisen. Es ist möglich, diese Zahlung durch Eigenleistungen zu ergänzen. Die Grundlage für vermögenswirksame Leistungen bietet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz, da seit 1990 in Kraft ist. Zuvor wurde die staatliche Unterstützung im 312-Mark-Gesetz, im 624-Mark-Gesetz, 936-Mark-Gesetz geregelt.

Vermögenswirksame Leistungen sind Zuschüsse durch Arbeitgeber und Staat.

 

Was sind die Vorteile von Fondsparen über Vermögenswirksame Leistungen?

Die klassischen Leistungen wie ein Banksparplan oder ein Bausparvertrag machen heute keinen Sinn mehr. Wer hat noch Lust auf Niedrigzinsen, wo überhaupt keine Rendite vorhanden ist? Die Verbraucher sind smarter geworden und suchen für sich selbst die ideale Vorsorge.

Vermögenswirksame Leistungen über Fondssparen bietet deutlich höhere Renditen, aber gleichzeitig auch mehr Risiko. Eigentlich hat jeder Angestellte ein Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen vom Chef. Eine vermögenswirksame Leistung stellt in der Regel auch eine Art Finanzspritze dar. Wer auch immer dieses Recht nicht nutzt, der verschenkt Geld. Der Tarif- oder Arbeitsvertrag regelt wieviel vermögenswirksamen Leistungen einem Angestellten zustehen. Beispielsweise bekommen Mitarbeiter in der Bank 40 Euro im Monat dazu. In der Eisen- und Stahlindustrie sowie im Kfz-Gewerbe bekommen die Mitarbeiter 26,95 Euro im Monat. Beamte bekommen aber nur 6,65 Euro. Grundsätzlich ist es so, dass die Mitarbeiter das Geld nicht ausgezahlt bekommen. Vielmehr fließt da Geld direkt in einen Sparvertrag. Normalerweise läuft so ein Sparvertrag 6 Jahre. Wenn die letzte Rate Erfolg ist, folgt eine Wartefrist. Das heißt der Sparer muss sich bis zum Ende des Jahres gedulden bis er das Geld vollständig ausgezahlt bekommt. Das heißt nach spätestens sieben Jahren kann der Sparer sein Vermögen ausgezahlt bekommen.

 

Wer hat Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen?

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen können zahlreiche Arbeitnehmer haben. Möglich ist dies sogar bei Teilzeitkräften, Auszubildenden, Beamten und Soldaten. Entscheidend dabei sind die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Die Beiträge sind je nach Region und Branche unterschiedlich. Derzeit zahlen Arbeitgeber zwischen 6,65 Euro und 13,29 Euro.

Dabei können Geringverdiener durch zusätzliche Leistungen des Staates profitieren:

  • Liegt das Jahreseinkommen bei maximal 17 900 Euro bei Single oder 35 800 bei Ehepaaren, zahlt der Staat Arbeitnehmersparzuschläge, beispielsweise für Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits. Der maximale Zuschuss liegt bei 43 Euro jährlich.
  • Bei Fondssparplänen liegt die Fördergrenze mit 20.000 Euro (40 000 Euro für Paare) sogar noch höher und auch der Zuschuss gestaltet sich großzügiger. Bis zu 80 jährlich können Arbeitnehmer vom Staat erhalten.
  • VL-Sparer, die die staatliche Wohnungsbauprämie beantragen, dürfen bis zu 25 600 Euro (51 200 Euro für Paare) verdienen. Der maximale Zuschuss beträgt 45 Euro (90 Euro für Paare).


So ist es wenig überraschten, dass Bausparen mit rund 10 Millionen Verträgen mit Abstand die beliebteste Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Anlageform staatliche Förderung maximales zu versteuerndes Einkommen Anteil der Einzahlung Maximalbetrag
Tilgung eines Baukredits Arbeitnehmersparzulage 17.900 € 9% 43 €
Sparplan für Aktienfonds Arbeitnehmersparzulage 20.000 € 20% 80 €
Bauspar-vertrag Arbeitnehmersparzulage 17.900 € 9% 43 €
Wohnungsbauprämie 25.600 € 8,80% 45 €, VL werden nicht angerechnet

Eine weitere Alternative ist der Banksparplan. Er kann im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen ebenfalls abgeschlossen werden. Allerdings wird er nicht staatlich die Arbeitnehmersparzulage gefördert, die Zinsen liegen knapp über 0% und ist deswegen für viele Sparer deutlich weniger attraktiv.

Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.

 

Vermögenswirksame Leistungen – Optionen

Man unterscheidet bei den vermögenswirksamen Leistungen zwischen Bausparverträgen, Sparverträgen und Fonds. Bausparverträge eignen sich für diejenigen, die ein Recht auf Arbeitnehmersparzulage haben. Dann gibt es noch die Sparverträge. Diese eignen sich für das sichere Anlegen ohne Anspruch auf staatliche Förderungen. Und schließlich gibt es noch das Vermögenswirksame Leistungen Fondssparen.

Vermögenswirksame Leistungen über Investmentfonds eignen sich für Sparer, die von hohen Renditen profitieren wollen. Natürlich ist das Risiko auch ein bisschen höher. Denn Fonds schenken, sie können heute ins Minus rutschen und nächste Woche wieder ein Hoch erfahren. Dies ist halt so bei Fonds und Aktien. Dafür ist die Rendite auch höher. Der Sparer muss nur das höhere Risiko auch einkalkulieren. Diejenigen die sich für einen Fond entscheiden, haben keinen festen Ausstiegstermin. Weiterhin sollten diese Personen darauf achten, dass die Kosten für die Konto- und Depotführung geringer sind. Beim Suchen wird der Sparer in der Regel auch auf Fonds treffen, die aktiv verwaltet werden. Weiterhin sollte ein guter vermögenswirksamer Leistungen-Fonds auch eine Bewertung von mindestens 50 Punkten haben. Der Finanztest überprüft regelmäßig verschiedene vermögenswirksame Leistungen Fonds. Es empfiehlt sich hier mehr reinzulesen. Wenn man den Fonds über einen Fondsvermittler im Internet kauft, so wird man deutlich günstiger wegkommen.

Lesetipp zu diesem Thema: Fondsvermittlung24

Der Anleger sucht die Anlageform Vermögenswirksame Leistungen aus

Verbraucher - Vermögenswirksame Leistungen Fondssparen

Der Verbraucher entscheidet

Der Arbeitnehmer sucht sich seinen Sparvertrag aus. Er muss ihn auch eigenständig abschließen. Die Unterlagen bzw. eine Durchschrift muss der Angestellte bei seinem Arbeitgeber abgeben. Der Arbeitgeber überweist die Zahlungen dann vom monatlichen Gehalt direkt in den Sparvertrag. So sieht es zumindest das Vermögensbildungsgesetz vor. Als Arbeitnehmer kann man sich auch dazu entscheiden die Zahlungen in die Tilgung eines Baukredites einfließen zu lassen. Diese Option ist attraktiv. Egal ob es sich um einen Baukredit oder Sparvertrag handelt. Tatsache ist, dass nicht nur der Arbeitgeber hier einzahlen muss, sondern auch der Staat. Dieser gibt nämlich Zulagen für Sparer, die nicht über ein bestimmtes Einkommen verdienen.

 

Wie können Sie Ihre Vermögenswirksame Leistungen beantragen?

Vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, erfordert nur wenige Schritte:

  1. Der Arbeitnehmer entscheidet sich für eine Sparform und schließt einen Vertrag ab.
  2. Anschließend leitet er eine Kopie des Vertrages an seinen Arbeitgeber weiter.
  3. Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen direkt an den Anbieter des Sparvertrages.
  4. Der Sparer hat die Möglichkeit, die Leistungen durch eigenes Kapital aufzustocken. In der Regel überweist der Arbeitgeber diesen Betrag gleich mit und zieht in vom Gehalt ab.


Es ist allerdings empfehlenswert, das Vorgehen vor Vertragsabschluss kurz mit dem Arbeitgeber abzusprechen, um Missverständnisse zu verhindern.

 

Müssen Vermögenswirksame Leistungen aus eigener Tasche bezahlt werden?

Welche Optionen? - Vermögenswirksame Leistungen Fondssparen

Verschieden Optionen stehen zur Auswahl

Grundsätzlich sollten vermögenswirksame Leistungen von Arbeitgeber gezahlt werden. Sind im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag jedoch keine ausreichend hohe Zahlungen vereinbart, kann es sehr sinnvoll sein, selbst Geld hinzuzuschießen. Es ist nämlich bei den meisten Angeboten zum Aufbau von Vermögenswirksamen Leistungen möglich, die Leistungen sogar vollständig selbst zu entrichten. Wenn dann der Förderbetrag des Staates voll ausgenutzt werden kann, ist es sinnvoll, die Sparbeträge eigenständig zu ergänzen.

Allerdings kann es zu Missverständnissen kommen, wenn der Arbeitnehmer durch die Inanspruchnahme von vermögenswirksamen Leistungen weniger Gehalt ausgezahlt erhält. Dies liegt an der Belastung des Arbeitgeberzuschusses durch Steuern und Sozialabgaben.

Es kann sinnvoll sein, die Leistungen des Arbeitgebers durch Eigenleistung zu ergänzen, erforderlich ist dies jedoch nicht.

 

Wie werden Vermögenswirksame Leistungen steuerlich behandelt?

Vermögenswirksame Leistungen werden wie eine Gehaltserhöhung behandelt und werden demzufolge mit Steuern und Sozialabgaben belastet. Das bedeutet auch, dass sich der Angestellte indirekt an seinem Sparvertrag beteiligen muss. Besonders auffällig ist dies bei ledigen Arbeitnehmern, die steuerlich schlechtergestellt sind. Hier kann mehr als die Hälfte des Betrages des Chefs an Steuern fällig werden. Der Betrag wird grundsätzlich vom Bruttogehalt abgezogen, sodass der Arbeitnehmer geringfügig weniger Gehalt ausgezahlt bekommt.

Zudem werden nach Ende der Laufzeit weitere Steuern fällig. Grundsätzlich werden auf Kapital- und Zinserträge eine Abgeltungssteuern in Höhe von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben. Liegt der Betrag aller erzielten Einkünfte aus Kapital und Zinsen können Anleger ihren Freibetrag in Höhe von 801 Euro je Einzelperson und 1602 Euro für Ehepartner und Lebenspartner nutzen. Wer seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, kann den Abzug bis zur Höhe des Freibetrags verhindern, alle anderen sollten bei der Einkommensteuererklärung die Rückerstattung berücksichtigen.

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Expertentipp
Wenn Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen in Altersvorsorgeverträge (ugs. Riesterrente) einfließen lassen, werden auf die Einzahlungen keine Steuern erhoben. Diese werden dann erst in der Auszahlungsphase versteuert. So kann sich ein für Sie günstiger Zinseszinseffekt aufbauen.

 

Welche Möglichkeiten für Anlage in Vermögenswirksame Leistungen gibt es?

Vermögenswirksame Leistungen können in verschiedenen Formen genutzt werden:

1. Tilgung des Baudarlehens

Darlehenszinsen sind fast immer teurer als die Zinsen, die auf Guthaben gewährt werden. Deswegen ist es so gut wie immer sinnvoll, erst vorhandene Schulden abzutragen, bevor in den Vermögensaufbau investiert wird.
Im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen kann die Zahlung des Arbeitgebers häufig direkt auf das Darlehenskonto erfolgen. Allerdings ist dies nicht bei jeder Bank möglich. Wer die Immobilie selbst nutzt, kann zudem die Arbeitnehmersparzulage zusätzlich beantragen.

2. Bausparvertrag

Bausparverträge können sich auf viele Arten lohnen. Neben der Arbeitnehmersparzulage für die Vermögensbildung können viele Sparer zudem von einer zusätzlichen Wohnungsbauprämie profitieren. Damit unterstützt der Staat nicht nur die Vermögensbildung, sondern auch zusätzlich den Wohnungs- oder Hauskauf. Damit die Wohnungsbauprämie genutzt werden kann, müssen Sparer allerdings zusätzlich eigenes Geld einzahlen, da vermögenswirksame Leistungen des Arbeitsgebers durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden.
Der Nachteil ist allerdings, dass die Auszahlung bei staatlicher Förderung zweckgebunden ist. Ein Bausparplan zum Aufbau von Vermögenswirksamen Leistungen ist deswegen nur dann sinnvoll, wenn der Anleger entweder eine Immobile kaufen oder bauen will oder bereits eine Immobile besitzt und das Guthaben für Renovierungen oder Modernisierungen ansparen möchte.
Lohnenswert kann ein Bausparplan ohne die Absicht, eine Immobilie zu erwerben, jedoch auch für Sparer unter 25 Jahre sein, da hier das Auszahlungsguthaben nicht zweckgebunden vergeben wird.

3. Fondssparen über Vermögenswirksame Leistungen

Wer das zusätzliche Risiko durch Wertschwankungen zugunsten einer besseren Renditechance gerne in Kauf nimmt, sollte sich über VL-Fondssparpläne näher informieren. Hier investiert der Sparer einen monatlichen Betrag in Investmentfonds. Der Auszahlbetrag steht nicht von Beginn an fest. Allerdings konnten Sparer mit Indexfonds auf den Weltaktienindex MSCI in den vergangenen 15 Jahren eine durchschnittliche Rendite von 5,5 Prozent jährlich erzielen.

Ein Vorteil ist zudem, dass die Arbeitnehmersparzulage bis zur maßgeblichen Einkommensgrenze von 20.000 Euro bzw. Verheiratet von 40.000 EUR etwas höher ist. Auch die Förderung fällt mit 20 Prozent des eingezahlten Beitrages oder maximal 80 Euro im Jahr großzügiger aus.

4. Banksparpläne

Banksparpläne empfehlen sich vor allem für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf staatliche Förderungen haben und ihre vermögenswirksamen Leistungen so sicher wie möglich anlegen wollen. Die meisten Banken bieten das Finanzprodukt an, bei dem der Sparer einen monatlich festgelegten Betrag einzahlt.

 

Welches Finanzprodukt ist zum Sparen von Vermögenswirksamen Leistungen am besten geeignet?

Welches Finanzprodukt am Besten geeignet ist, hängt also von folgenden Faktoren ab:

  • Muss ein Baudarlehen getilgt werden?

Hier empfiehlt es sich, das Darlehen zuerst abzuzahlen. Alternativ kann die Zahlung des Arbeitgebers für Vermögenswirksame Leistungen ggf. auch direkt auf das Darlehenskonto erfolgen. Erfragen Sie die Möglichkeit bei der kreditgebenden Bank.

  • Soll eine Immobilie erworben werden oder ist der Arbeitnehmer unter 25 Jahre alt?

Hier sind Bausparverträge häufig am Besten geeignet. Der Bausparvertrag kann mit über die Vermögenswirksame Leistungen hinausgehende Zahlungen von einer Wohnungsbauprämie profitieren.

  • Fällt er mit seinem Gehalt unter die Einkommensgrenze der jeweiligen Förderungen?

Ist dies nicht der Fall, sind Bausparverträge derzeit hinsichtlich der Zinsen uninteressant.

  • Ist er risikoaffin genug für Fondssparpläne?

Kann er nicht von den staatlichen Zulagen bei Immobilien profitieren, aber möglicherweise die staatliche Förderung nutzen, ist bei ausreichender Risikofreude ein Fondssparplan die renditeträchtigste Wahl.

  • Will er sein Geld sicher anlegen und kann nicht von der staatlichen Förderung profitieren?

Hier bietet ein Banksparplan an. Die Rendite liegt jedoch nur knapp über 0% Zins.

Häufig zeigen schon die Risikofreude und staatlichen Zulagen eine klare Richtung an. Sparer sollten dennoch alle Möglichkeiten ausführlich prüfen, bevor sie sich für eine Art und vor allem ein spezifisches Produkt entscheiden.

 

Tipps zur Auswahl der Vermögenswirksame Leistungen

  • Falls Sparer einen nachteiligen Vertrag abgeschlossen haben, lohnt sich ein frühzeitiger Ausstieg in der Regel nicht. Es ist so gut wie immer günstiger, den Vertrag zu erfüllen.
  • Die Bedingungen sollten vor dem Abschluss eines Vertrages mit anderen Anbietern verglichen werden. Innerhalb der einzelnen Branchen finden sich erhebliche Unterschiede bei den Konditionen.
  • In der einjährigen Ruhephase nach sechs Jahren können VL-Sparer bereits mit einem anderen Finanzprodukt weitersparen.
  • Vor dem Abschluss sollten Sparer auf Nebenkosten wie Provisionen oder sogar Zeitschriften-Abos achten. Viele Anbieter von VL-Leistungen verstecken im Vertrag unsinnige Extrakosten.
  • Wer keine Arbeitnehmersparzulage erhält, muss die Laufzeit von sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit nicht einhalten und kann viele Finanzprodukte vorher kündigen.
  • Auszubildende können die vermögenswirksamen Leistungen auch nachträglich in Anspruch nehmen.

 

Einige Tipps zum Vermögenswirksamen Leistungen Fondssparen

  • Was die Zulage angeht, so sollte man am besten sofort einen Aktienfondssparplan abschließen. Ein Bausparvertrag geht natürlich auch, jedoch sind die Renditen sehr gering. Natürlich kann man sich auch beides entscheiden. Dies ist in den meisten Fällen sogar besser.
  • Des Weiteren sollte man unbedingt die vermögenswirksamen Leistungen nutzen, selbst wenn man keine Zulagen vom Staat bekommt. Ein Aktienfondssparplan für Vermögenswirksame Leistungen ist sehr vorteilhaft. Wenn man aber kein hohes Risiko eingehen will, so entscheidet man sich eher für einen Banksparplan.
  • Wenn man eine betriebliche Altersvorsorge hat, so kann man seinen Vertrag sogar um die vermögenswirksamen Leistungen aufstocken. Gleichzeitig ist es aber auch möglich, dass man die eigenen Beiträge senkt. Erst im Alter wird man auf seine vermögenswirksamen Leistungen Steuern zahlen. Dies ist natürlich von sehr großem Vorteil, weil im Alter die steuerliche Belastung geringer ist.
  • Wenn die VL-Leistungen vom Chef nicht angemessen sind, so kann man die monatlichen Beiträge auch um sein eigenes Geld erhöhen. Die Rate kann man aber auch erhöhen, wenn man das Recht auf eine Wohnungsbauprämie oder eine Sparzulage von Arbeitgeber hat. Ansonsten kann man die staatlichen Förderungen nicht vollständig in Anspruch nehmen. Insgesamt aber muss der Arbeitgeber aber die Überweisungen tätigen. Hierzu sollte man sich also mit dem Arbeitgeber oder Chef entsprechend arrangieren.

Wenn die VL-Leistungen vom Chef nicht angemessen sind, so kann man die monatlichen Beiträge auch um sein eigenes Geld erhöhen. Die Rate kann man aber auch erhöhen, wenn man das Recht auf eine Wohnungsbauprämie oder eine Sparzulage von Arbeitgeber hat. Ansonsten kann man die staatlichen Förderungen nicht vollständig in Anspruch nehmen. Insgesamt aber muss der Arbeitgeber aber die Überweisungen tätigen. Hierzu sollte man sich also mit dem Arbeitgeber oder Chef entsprechend arrangieren.

 

Fazit

  • Was die Vermögenswirksamen Leistungen angeht, so gibt es einige Möglichkeiten. Bei einem Banksparplan gibt es kein Risiko, aber auch kaum Rendite. Die Zinsen sind zu niedrig. Ein Vermögenswirksamen Leistungen über Fondssparen dagegen verspricht höhere Renditen, allerding unterliegt dieser so einigen Schwankungen. Aktienkurse können sich ständig ändern. Entsprechend ist das Risiko auch höher. Wenn man sich aber damit anfreunden kann, dann ist das VL-Fondssparen tatsächlich die beste Option.
  • Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich langfristig in den meisten Fällen. Zwar kann durch Sozialabgaben und Steuern das Bruttogehalt leicht sinken, allerdings profitiert der Arbeitnehmer durch den Extrabetrag und kann zudem häufig staatliche Zulagen in Anspruch nehmen. Welches Produkt das Beste ist, hängt davon ab, in welcher Situation sich der Arbeitnehmer befindet. Bausparverträge können durch doppelte staatliche Förderung besonders lohnenswert sein, allerdings muss das Guthaben zweckgebunden genutzt werden. Aktienfonds bieten höhere Renditechancen und mehr Risiko, Banksparpläne werden staatlich nicht gefördert, können jedoch höhere Zinsen bieten.

Thomas Detlef Bär schreibt seit mehr als zehn Jahren über Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucherthemen. Bereits vor dieser Zeit galt sein Interesse dem Aktienmarkt. Seine Erfahrungen hat er in vielen Ratgebern niedergeschrieben und in Onlinemedien veröffentlicht. Thomas hat Betriebswirtschaft studiert und nach Abschluss seines Studium mehrere Jahre als Ökonom in einem ostdeutschen Automobilbetrieb gearbeitet. In den 1990er Jahren startete er als freiberuflicher Versicherungs- und Vermögensberater. 2009 begann er Ratgeber für das bekannte Portal helpster.de zu verfassen. Seitdem veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf zahlreichen Finanz-Portalen, darunter mikrokredit24.net, gevestor.de, onlinebanken.com. Seit 2020 schreibt er bei Aktien.net über Themen rund um den Aktienmarkt.

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