Thesaurierende Fonds 2024: Top Anlage für Langzeitanleger

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Fonds Langzeitanlage

Thesaurierende Fonds sind eigentlich für Anleger, die die Dividendenstrategie verwenden, sehr praktisch. Weniger praktisch können die Fonds allerdings in Bezug auf die Steuererklärung sein. Worauf Anleger achten sollten.

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Was sind thesaurierende Fonds?

Bei thesaurierenden Fonds handelt es sich zu erst einmal um Fonds, die in der Regel in Wertpapiere investieren. Dabei erwirtschaften sie laufende Erträge. Diese kommen zum einen dadurch zustande, dass die Unternehmen Dividenden ausschützen und die Fondseigner natürlich ebenfalls daran beteiligt werden. Zum anderen verkaufen und kaufen aktiv gemanagte Fonds in der Regel dauerhaft Anteile, wodurch auch Gewinne entstehen.

Viele Fonds zahlen diese Gewinne zu einem bestimmten Stichtag an ihre Mitglieder aus. Bei thesaurierenden Fonds ist dies jedoch anders. Hier werden die Gewinne direkt reinvestiert. Auf diese Weise sind sie für die Dividendenstrategie deutlich komfortabler zu verwalten, als dies bei ausschüttenden Fonds der Fall ist.

Noch einmal der Unterschied in der Übersicht erklärt:

  • Thesaurierende Fonds legen Gewinne wieder an
  • Ausschüttende Fonds zahlen Gewinne aus.

Vor- und Nachteile von thesaurierenden Fonds

Thesaurierende Fonds eignen sich im Vergleich zu ausschüttenden Fonds noch mehr für Anleger, die einen sehr langfristigen Anlagehorizont nutzen möchten und dabei auch von den Zinseszinsen profitieren möchten. Dadurch, dass der Fonds das Geld direkt reinvestiert, ergeben sich nämlich verschiedene Vorteile. Zum einen kommt der Anleger gar nicht erst in Versuchung, die Erträge für etwas anderes als die weitere Geldanlage zu nutzen. Es existiert also durchaus eine disziplinierende Wirkung.

Zum anderen nutzen Anleger so von alleine den Cost-Average-Effekt. Das bedeutet, dass sich positive und negative Einstiegszeitpunkte mit der Zeit egalisieren. Zudem müssen Anleger weniger Zeit mit der Analyse von möglichen anderen Geldanlagen zubringen. Stattdessen müssen sie sich um den Fonds nicht weiter kümmern und sich lediglich irgendwann zu einem Verkauf durchringen.

Dass das Geld direkt wiederinvestiert wird, hat auch einen Kostenvorteil: Bei ausschüttenden Fonds müssen Anleger bei der gleichen Strategie wieder einen Ausgabeaufschlag zahlen, wenn er das Geld selbstständig in den gleichen Fonds reinvestieren möchte. Beim thesaurierenden Fonds entfällt das Agio.

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Vorteile im Überblick:

  • Optimal für langfristige Anlagehorizonte geeignet
  • Zinseszinseffekt optimal nutzbar
  • Keine Zusatzkosten
  • Kein Zeitaufwand

Darüber hinaus haben thesaurierende Fonds allerdings auch ein paar Nachteile. Psychologisch gesehen wäre hier vor allem das Argument zu nennen, dass Anleger von der Geldanlange lange Zeit „nichts“ haben. Sie können die Zinsen nicht als Motivation nutzen und der Gewinn bleibt für sie abstrakt. Gerade bei sinkenden Kursen wurmt dies Anleger oft. Sie wünschen sich dann, wenigsten die Dividendenzahlungen erhalten zu haben und sehen die Lage oft negativer, als sie eigentlich ist.

Steuerliche Betrachtung von Kapitalanlagen

Grundsätzlich zählen die Gewinne von Fonds zu den Kapitalerträgen. Das bedeutet, dass Anleger darauf die Abgeltungsteuer bezahlen müssen. Diese beträgt derzeit:

  • 25 Prozent auf Kapitalerträge
  • Plus ggf. Kirchensteuer
  • Plus ggf. Soli

Üblicherweise wird dies von den deutschen Banken und Brokern für den Anleger sehr komfortabel gehandhabt. Sie behalten von allen Gewinnen die Abgeltungsteuer einfach ein. Auf diese Weise muss der Kunde sie auch nicht in der Steuer angeben. Damit er sich darum wirklich nicht mehr kümmern muss, sollte er zudem der entsprechenden Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Es sind nämlich nicht alle Einnahmen aus Kapitalanlagen tatsächlich steuerpflichtig. Stattdessen gewährt die Bundesregierung einen Freibetrag, für den keine Steuern anfallen. Anleger haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie erteilen ihrer Bank einen Freistellungsauftrag, sodass diese die Abgeltungsteuer bis zur Ausnutzung des Freibetrages nicht automatisch abführt (auch die Aufteilung des Freibetrags auf mehrere Banken ist möglich)
  • Sie geben sämtliche gezahlte Abgeltungsteuern und Kapitalerträge in der Steuererklärung an und machen dort den Freibetrag geltend.

Die erste Variante ist dabei zweifelsohne die, die am wenigsten Aufwand verursacht. Sie wollen mehr wissen? Dann lesen Sie unseren aktuellen und umfangreichen Ratgeber zu Besteuerung von Aktien und Investmentfonds.

Fonds ist nicht gleich Fonds

Bei der steuerlichen Betrachtung müssen Fonds unterschiedlich behandelt werden. Es sind dabei zwei unterschiedliche Faktoren wichtig, die insgesamt vier unterschiedliche Kombinationen bilden:

  • Inländische und ausschüttende Fonds
  • Inländische und thesaurierende Fonds
  • Ausländische ausschüttende Fonds
  • Ausländische thesaurierende Fonds

Sie alle weisen in steuerlicher Hinsicht unterschiedliche Merkmale auf. Abgeltungsteuer muss für sie grundsätzlich gezahlt werden. Allerdings gibt es bei ausländischen Fonds – wie bei allen ausländischen Geldanlagen – steuerliche Besonderheiten.

Quellensteuer bei ausländischen Kapitalanlagen

Auch andere Länder erheben ihre „Abgeltungsteuer“. Aus deutscher Sicht werden diese verallgemeinert als „Quellensteuer“ bezeichnet. Diese ist in vielen Fällen günstiger als die Abgeltungsteuer in Deutschland, manchmal auch auf ähnlichem Niveau oder höher.

Damit Kapitalanlagen im Ausland für deutsche Anleger attraktiv bleiben, hat Deutschland mit einem Großteil der anderen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. Das bedeutet, dass Anleger aus Deutschland nicht mehr als die 25 Prozent der Abgeltungsteuer entrichten müssen.

Allerdings führt dies auch dazu, dass Anleger zu einem Teil die Quellensteuer im Ausland entrichten, die Differenz zu 25 Prozent Abgeltungsteuer hingegen in Deutschland. Besonders kompliziert wird es immer dann, wenn in Deutschland und im Ausland der volle Satz abgezogen wird. Dann nämlich müssen sich Anleger an das ausländische Finanzamt wenden, um das Geld zurückzuerhalten. Dieses Prozedere ist:

  • Umständlich
  • Zeitaufwendig
  • Teilweise kostenintensiv
  • Langwierig

Deswegen verzichten viele Anleger sogar darauf, Geld aus dem Ausland zurückzuholen. Gerade bei Kleinanlegern ist es in der Regel die Mühe nicht wert.

Ausländische Fonds richtig steuerlich angeben

Wer in Fonds investiert, die außerhalb Deutschlands aufgelegt werden, muss die Quellensteuer besonders beachten. Es ergeben sich dabei einige Unterschiede im Vergleich zu deutschen Fonds.

  1. Anleger müssen ihre Erträge selbst deklarieren

Im Gegensatz zu deutschen Fonds sind ausländische Fonds nicht dazu verpflichtet, die Abgeltungssteuer direkt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Demzufolge zeigt ein Freistellungsauftrag hier keine Wirkung, selbst wenn der Fonds über eine deutsche Bank erworben wurde.

Stattdessen müssen Anleger in ihrer Einkommenssteuererklärung und dort in der Anlage KAP Dividendenerträge angeben. Sie unterliegen dann der Abgeltungsteuer. Dies wäre an sich zwar umständlich, aber nicht all zu problematisch, wäre da nicht:

  1. Die Quellsteuer

Die Quellsteuer fällt in dem Staat an, in dem der Fonds aufgelegt wird. In den meisten Ländern müssen Abgeltungsteuer und Quellsteuer nicht gleichzeitig gezahlt werden, der Anleger kann sie sich also vom ausländischen Finanzamt zurückholen. Der Betrag der Quellsteuer sollte in der KAP angegeben werden. Er verringert dann die Abgeltungsteuer, die für die Erträge entrichtet werden muss.

  1. Doppelbesteuerung umgehen

Der Nachlass auf die Abgeltungsteuer ist nicht immer genug. Viele Anleger verzichten allerdings darauf die doppelte gezahlte Steuer zurückzuverlangen. Allerdings stoßen viele Anleger von thesaurierende Fonds hier auf den größten Nachteil.

Doppelbesteuerung bei thesaurierenden Fonds

Wer die Fondsanteile eines thesaurierenden Auslandsfonds verkaufen möchte, muss erneut Abgeltungsteuer zahlen. Die Steuer wird zum einen für Erträge aus dem Wertzuwachs, der durch Kurssteigerungen erzielt wurde fällig, als auch für die wiederangelegten Erträge. Die inländische Depotbank führt immer die Abgeltungsteuer bei Verkauf ab. Dies gilt auch dann, wenn der Anleger bereits über Jahre die Ausschüttungen beim Finanzamt angegeben hat – die Bank weiß davon schließlich nichts und kommt nur ihrer Pflicht nach.

Anleger haben dabei nur eine Möglichkeit: Die zu Unrecht abgeführten Steuern vom deutschen Finanzamt zurückfordern und dabei nachweisen, dass diese bereits gezahlt wurden. Deswegen sollten die Jahressteuerbescheinigungen und die Anlage KAP mindestens solange aufbewahrt werden, bis die Fonds verkauft werden.

Was passiert, wenn Kapitaleinahmen nicht richtig angegeben werden?

Wenn ein Anleger den Auslandsfonds nicht in seiner Steuererklärung angibt, kann dies verschiedene Konsequenzen haben. In leichten Fällen wird dies als Ordnungswidrigkeit gewertet. Das Finanzamt kann allerdings auch eine Strafsteuer erheben. In diesem Fall würden 70 % der Kurssteigerung des entsprechenden Jahres als zusätzliche Steuer fällig werden. Mindestens werden 6 Prozent des Rücknahmepreises am Jahresende als fiktive Einkünfte fällig. Allerdings wurde diese Maßnahme vom Europäischen Gerichthof als europarechtswidrig eingestuft. Es handele sich hier um eine verschleierte Beschränkung des Kapitalverkehrs. Allerdings ist nicht klar, wie das Finanzamt gegen Steuersünder in diesen Vorfällen vorgehen wird.

In sehr ernsten Fällen ist bekanntermaßen sogar ein Gerichtsverfahren mit Urteilen bis hin zum Freiheitsentzug möglich. Anleger sollten also auf keinen Fall vergessen, die Gewinne aus thesaurierenden Auslandsfonds richtig anzugeben, auch wenn die Doppelbesteuerung natürlich aufgrund des Mehraufwandes nur als ärgerlich bezeichnet werden kann.

Woran erkennen Anleger ausländische oder deutsche Fonds?

Deutsche und ausländische Fonds lassen sich in der Regel nicht auf den ersten Blick unterscheiden. Entscheidend ist nämlich, in welchem Land der Fonds aufgelegt wurde. Das bedeutet, dass Anleger nicht ohne Weiteres nur über die internationale Wertpapierkennummer (ISIN) erkennen können, woher der Fonds stammt. Es existieren durchaus auch ausländische Fonds, deren ISIN mit der Landeskennung für Deutschland, als „DE“, beginnt.

Stattdessen müssen die Fundamentaldaten der Fonds genauer betrachtet werden. Hier erfahren Anleger in der Regel, wo der Fonds aufgelegt wurde. Mögliche Begriffe hierfür sind:

  • „Aufgelegt in“
  • „Herkunftsland“
  • „Domizil“

Fonds nicht verwechseln

Viele Fonds werden in beiden Varianten aufgelegt, also sowohl thesaurierenden als auch ausschüttend. Damit Anleger den Fonds kaufen, den sie auch wirklich erwerben möchten, sollten sie darauf achten, dass die korrekte WKN-Nummer angegeben ist. Rein namentlich sind viele im Kauffeld des Brokers hingegen manchmal nicht zu unterscheiden.

Fazit:

Thesaurierende Fonds bieten gerade Anlegern mit einem langfristigen Anlagehorizont bedeutende Vorteile in den Bereichen Zinseszinseffekt, Aufwand uns Gebühren. Allerdings kann die Besteuerung sehr kompliziert sein. Dies gilt noch einmal im besonderen Maße für ausländische Fonds. Viele raten Privatanlegern deswegen davon ab, thesaurierende Auslandsfonds im Portfolio aufzunehmen. Wer sich für deutsche Fonds interessiert, muss überprüfen, ob der Fonds tatsächlich in Deutschland aufgelegt wird und nicht nur über die Landeskennung verfügt.

Thomas Detlef Bär schreibt seit mehr als zehn Jahren über Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucherthemen. Bereits vor dieser Zeit galt sein Interesse dem Aktienmarkt. Seine Erfahrungen hat er in vielen Ratgebern niedergeschrieben und in Onlinemedien veröffentlicht. Thomas hat Betriebswirtschaft studiert und nach Abschluss seines Studium mehrere Jahre als Ökonom in einem ostdeutschen Automobilbetrieb gearbeitet. In den 1990er Jahren startete er als freiberuflicher Versicherungs- und Vermögensberater. 2009 begann er Ratgeber für das bekannte Portal helpster.de zu verfassen. Seitdem veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf zahlreichen Finanz-Portalen, darunter mikrokredit24.net, gevestor.de, onlinebanken.com. Seit 2020 schreibt er bei Aktien.net über Themen rund um den Aktienmarkt.

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