Lohnen sich Genussscheine für Privatanleger?

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Genuss Scheine

Genussscheine locken gerade in Zeiten des Niedrigzinses mit attraktiven Renditemöglichkeiten. Außerbörslich gehandelte „Genüsse“ versprechen vereinzelt sogar die Auszahlung in Form von Naturalien wie Spirituosen. Doch können sich Genussscheine für Privatanleger lohnen?

Wie funktionieren Genussscheine?

Der Einfachheit halber verzichten wir in dieser Darstellung auf Genussscheine, die in Naturalien ausschütten, sondern konzentrieren uns auf die Genussscheine, bei denen ausschließlich Geld genutzt wird.

Im Prinzip sind Genussscheine eine Mischung zwischen Aktien und Anleihen – allerdings vereinen sie eher die Nachteile beider Geldanlagen als die Vorteile. Genussscheine sind Wertpapiere, die auch (aber nicht ausschließlich) an Börsen gehandelt werden. Vereinbart wird ein fester Zinssatz. Dieser muss vom Unternehmen allerdings nur dann gezahlt werden, wenn es sich dies auch leisten kann. Lässt die Ertragslage des Unternehmens dies nicht zu, gehen die Anleger leer aus.

Genussscheine verfügen dabei über eine verhältnismäßig lange Laufzeit von bis zu mehreren Jahrzehnten. Vereinzelt sind sogar Genussscheine mit unbegrenzter Laufzeit im Umlauf, diese werden jedoch vermehrt außerbörslich gehandelt. Es ist jedoch nicht immer leicht, Genussscheine später zu einem guten Preis zu verkaufen. Dies sorgt dafür, dass Anleger sich in der Regel tatsächlich sehr lang an das jeweilige Unternehmen binden.

Kapital, das durch Genussscheine erbracht wurde, galt lange Zeit als Eigenkapital. Inzwischen muss es jedoch nach dem Rechnungslegungsvorschriften des International Accounting Standards (IAS) als Fremdkapital ausgewiesen werden, was dazu führte, dass das Emissionsvolumen deutlich zurückging.

Warum geben Unternehmen Genussscheine aus?

Junge Unternehmen und vor allem KMUs haben häufig eine geringe Eigenkapitalquote. Das führt dazu, dass ein klassisches Bankdarlehen aufgrund der schlechten Bonitätseinschätzung für sie oft nicht verfügbar ist. Ihnen bleiben zudem nur wenige Möglichkeiten, das Fremdkapital oder gar das Eigenkapital zu erhöhen.

Wollen die Unternehmen dennoch größere Investitionen tätigen oder benötigen Kapital, um eine Krise zu überstehen, können sie sich zum einen für Aktien oder Gesellschafter entscheiden. Hier ist der Nachteil, dass die Kapitalgeber ein Mitbestimmungsrecht erhalten und das Unternehmen deswegen oft deutlich umstrukturiert werden muss. Nicht alle Unternehmer möchten dies. Im Falle der Aktien kann das Prozedere bis zum Börsengang zudem zu viel Zeit kosten und nicht alle Unternehmen sind tatsächlich börsenreif.

Consorsbank

Die Consorsbank bietet die unterschiedlichsten Anlagemöglichkeiten an

Genussscheine können hingegen je nach Definition sowohl als Eigenkapital als auch Fremdkapital zählen. Ist ersteres der Fall, erhöhen Genussscheine die Eigenkapitalquote und somit auch die Chancen für weitere  Fremdfinanzierungen. Außerdem sind die Unternehmen relativ frei in der Gestaltung der Genussscheine, sodass diese genau auf die Bedürfnisse des Emittenten angepasst werden können. Der große Spielraum ermöglicht dabei durchaus, Bedingungen eher zugunsten des Unternehmens als des Anlegers festzulegen.

Genussscheine vs. Aktien

+ Inhaber von Genussscheinen werden zwar im Insolvenzfall nachrangig behandelt, allerdings vor Aktionären bedient.

+ Der Käufer hat den Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu Ender der Laufzeit.

+ Die festgelegte Zinszahlung übersteigt die herkömmliche Dividendenzahlung von Aktien.

– Genussscheine geben dem Anleger kein Mitbestimmungsrecht.

– Viele Genussscheine sind nicht über die Börse handelbar.

– Genussscheine sind in ihrer Ausgestaltung kaum reguliert. Das führt zu umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausgabe.

– Das Risiko ist häufig höher als bei Aktien.

– Anleger sind aufgrund der festgelegten Laufzeit und des geringen Handelsvolumens häufig

Im Vergleich hat also die Aktie als deutlich häufigere Anlageform in vielen Fällen im Vergleich zum Genussschein viele Vorteile. Allerdings muss dies nicht immer zutreffen. Gerade dann, wenn der Anleger das Unternehmen gut kennt und wichtige Erfolgsfaktoren einschätzen kann, kann ein Genussschein aufgrund der höheren Verzinsung eine gute Alternative sein.

Genussscheine vs. Anleihen

+ Durch den Genussschein können Anleger auch von Kursgewinne profitieren.

– Risiko fallender Kurse.

– Der Genussschein bietet keine garantierte Zinszahlung

– viele Unternehmen mit schlechter Bonität.

Der größte Nachteil bei Genussscheinen ist fraglos, dass die Zinszahlungen im Vergleich zur Anleihe nicht garantiert sind. Allerdings locken Genussscheine im Gegenzug mit deutlich größeren Zinssätzen. Wie immer gilt also auch hier, dass das größere Risiko durch eine höhere Rendite vergolten wird.

Wie werden Genussscheine steuerlich behandelt?

Lange Zeit war gesetzlich nicht eindeutig geklärt, wie der Gewinn aus Genussscheinen besteuert werden soll. Dies liegt auch daran, dass Genussscheine selbst für Unternehme nicht eindeutig als Fremd- oder Eigenkapital ausgewiesen werden konnten. Während die Gewinnbeteiligung für Eigenkapital sprach, deutet der Rückzahlungsanspruch nach der Laufzeit und die fehlenden Gesellschafterrechter für Fremdkapital.

Der zentrale Unterschied zeigt sich allerdings beim Liquidationserlös. Entscheidend für die Behandlung als Fremdkapital ist die Frage, ob der Anleger sowohl das Recht auf Beteiligungen als auch am Liquidationserlös besitzt. Genussrechte beinhalten meistens allerdings keine Beteiligung am Liquidationserlös. Wie die Sachlage im Einzelnen geregelt ist, hängt jedoch auch von den Bedingungen ab, die im Prospekt erläutert werden. Dies ist zudem einer der Gründe dafür, warum Privatanleger das Verkaufsprospekt genau begutachten sollten. Die Unterschiede können zwischen den einzelnen Genussscheinen sehr gravierend sein.

In der Regel sind die steuerlichen Unterschiede jedoch nicht all zu bedeutend. Der Anleger muss in jedem Fall mit 25 Prozent plus Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer rechnen, wenn er die Genussscheine wieder verkauft und dabei einen Gewinn erzielt.

Ein Vorteil kann sich jedoch dennoch ergeben, wenn der Genussschein vor 2009 erworben wurde und somit vor Inkrafttreten der Abgeltungsteuer. Dann gilt: Wenn die Genussrechten mit einem Genussschein verbrieft und handelbar sind, müssen Anleger der Veräußerungsschein nicht versteuern. Bei neueren Genussscheine greift jedoch wie gewohnt die Abgeltungsteuer.

Die Zinsen durch Genussscheine unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer.

Worauf sollten Privatanleger bei Genussscheinen achten?

Seitdem das Kapital aus Genussscheinen nicht mehr dem Eigenkapital zugerechnet wird, gibt es deutlich weniger Argumente für Unternehmen, ihr Kapital durch Genussscheine aufzustocken. Anleger müssen also bedenken, in welcher Situation sich das Unternehmen befindet, um auf diese Möglichkeit zurückzugreifen. Es handelt sich dabei nur äußerst selten um eine Unternehmen, das eine gute Bonität aufweist. Stattdessen sind es vor allem die Unternehmen, die im Rahmen eines Börsenganges oder einem Kredit nicht mehr damit rechnen können, das benötigte Kapital zu einem bezahlbaren Zinssatz zu erhalten.

Bei solchen Unternehmen stehen Genussscheine häufig besonders hoch im Kurs. Sie müssen weniger Bedingungen erfüllen, als dies bei einem Börsengang oder auch der Anleihenausgabe der Fall ist. Dies führt dazu, dass die Ausgabe von Genussscheinen häufig mit einem höheren Risiko verknüpft ist.

Wer sich für Genussscheine interessiert, sollte also nicht außer Acht lassen, dass diese nicht nur eine höherer Rendite aufweisen, sondern auch mit einem höheren Risiko einhergehen. Dabei handelt es sich häufig um ein Risiko des Totalverlustes und auch das Ausfallrisiko der Zinszahlungen ist groß.

Zudem müssen Privatanleger sich darüber im Klaren sein, dass Genussrechte – wie auch geschlossene Fonds oder Schuldverschreibungen – dem „Grauen Kapitalmarkt“ zugeordnet werden. Das bedeutet, dass der Anleger bei Genussscheinen ein wesentlich höheres Risiko trägt als dies bei vielen anderen Finanzprodukten der Fall ist. Gründe hierfür sind ein zumeist höheres Ausfallrisiko als bei anderen Geldanlagen, wenige Sicherheiten des Unternehmens und fehlende staatliche Regulierungen und Kontrollen. Für unerfahrene Anleger ist dies jedoch nicht immer ersichtlich. Wer beispielsweise zum ersten Mal ein Verkaufsprospekt sieht, geht häufig nicht davon aus, dass der Emittent nicht unbedingt über gute Bonität verfügt und auch die geschilderten Risiken deutlich höher sind als bei anderen.

Wie viel Kapital sollte investiert werden?

Anleger sollten darauf achten, dass die Genussscheine keinen zu großen Anteil im Portfolio ausmachen. Selbst bei Unternehmen, bei denen die Investition verhältnismäßig sicher gilt, sollten Anleger nicht mehr als fünf bis zehn Prozent ihres Kapitals einsetzen. Dies gilt  zudem für die Aufteilung auf verschiedene Unternehmen. Genussrechte von einzelnen Firmen sollten demzufolge nicht mehr als maximal ein bis drei Prozent der Kapitalanlage an sich binden.

Die Auszahlung in Naturalien

Auszahlungen in Naturalien lohnen sich in finanzieller Hinsicht häufig deutlich weniger. Stattdessen richten sie sich meist an Bestandskunden, die die Produkte des Unternehmens zu schätzen wissen. Eine mögliche Ausgestaltung ist es, dass der Anleger ein gewisses Kapital zur Verfügung stellt und dieses zum Laufzeitende wie üblich zurückgezahlt wird. Die Zinsen werden hingegen in Naturalien geliefert, bei denen der Warenwert der Zinszahlung entspricht. Dies hat für den Emittenten den Vorteil, dass die Zinsen so leicht gedrückt werden können, ohne dass der Anleger darunter leidet. Der Preis der „Zinszahlung“ richtet sich nämlich in der Regel nach dem Verkaufspreis und nicht nach den Herstellungskosten.

Große Unterschiede zwischen Emittenten

Grundsätzlich müssen sich Anleger bewusst sein, dass es zwischen den Emittenten sehr große Unterschiede gibt. Eines der bekanntesten Positivbeispiele sind die Genussscheine des Gütersloher Medienhauses Bertelsmann. Das Unternehmen hat 1992 und 2001 Genussscheine ausgegeben. Bei beiden brach der Kurs zur Finanzkrise deutlich ein, erholte sich jedoch schnell wieder und die Genussscheine können insgesamt eine deutliche Steigerung aufweisen. Auch die Verzinsung von knapp sechs Prozent zahlt das Unternehmen regelmäßig.

Demgegenüber gibt es bei Genussscheinen jedoch auch immer Unternehmen, die die Einnahmen gewissermaßen als Anfangskapital nutzen oder um Krisen zu überstehen. Hier besteht das Risiko, dass das Unternehmen letztlich keine schwarzen Zahlen mehr schreiben wird und die Zinszahlungen in den ersten Jahren aus dem gesammelten Kapital beglichen werden.

Fazit:

Genussscheine sind hinsichtlich ihrer Qualität und Ausgestaltung sehr unterschiedlich. Interessierte Privatanleger sollten die jeweiligen Unternehmen oder Emittenten auf Herz und Nieren prüfen und sich nur dann für eine Investition entscheiden, wenn das Risiko nicht zu groß ist. Dies kann bei etablierten Unternehmen der Fall sein, die mit dem Kapital Wachstum erzeugen möchten und sinnvolle rechtliche Rahmenbedingungen bieten. Auch eine hohe Stückzahl, die einen Handel an der Börse ermöglicht, gibt den Anleger etwas mehr Sicherheit. Ist beides nicht gegeben, sollten Privatanleger das Unternehmen und die Geschäftsleitung gut einschätzen können. Zudem sollten Genussscheine maximal fünf bis zehn Prozent der gesamten Geldanlage ausmachen.

Tilman schreibt seit 2017 für Aktien.net. Studiert hat er Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Seit mehr als zehn Jahren ist er freiberuflicher Online-Autor und hat unter anderem für die Süddeutsche Zeitung, manager-magazin.de und Spiegel Online geschrieben. Gelernt hat er sein Handwerk aber ganz klassisch bei der Tageszeitung Main Post als Lokalreporter.

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