Forex Steuer » Alles zu Abgeltungs- und Kapitalertragsteuer 2024

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Forex Steuer

Die Besteuerung beim Devisenhandel ist nicht immer eindeutig. Was ist zu beachten und wie können Trader steuern sparen? Da die Mehrheit der Investoren Verluste macht, sollten sie sich auch über deren steuerliche Behandlung rechtzeitig Gedanken machen.

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Wie wird Forex besteuert?

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Wie Forex besteuert wird, hängt auch davon ab, wie der Anleger mit Devisen handelt. Wer Geldbestände in fremder Währung erwirbt, erwirbt ein selbstständiges Wirtschaftsgut. Das bedeutete, dass es sich beim Rücktausch des Fremdwährungsguthabens oder der Umtausch in eine andere Fremdwährung oder Wertpapiere als privates Veräußerungsgeschäft nach $ 23 Abs. 1 Satz 1. Nr. 2 EStG handelt. Die Zinsen, die durch die Investition der Fremdwährung angefallen sein können, gelten nicht als privates Veräußerungsgeschäft, da sie lediglich zugeflossen, nicht angeschafft worden sind. Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer unterlagen private Veräußerungsgeschäfte bei einer Haltedauer von über einem Jahr sogar keiner Steuerpflicht. Die Gewinne aus dem Forex-Trading unterliegen derzeit allerdings der Abgeltungssteuer.

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Abgeltungssteuer auf Forex

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer. Sie beträgt 25 Prozent. Sie muss auf alle Gewinne gezahlt werden, die durch den Devisenhandel entstanden sind. Darüber hinaus können auf die Abgeltungssteuer noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und die Kirchensteuer erhoben werden. Sie variiert von Bundesland zu Bundesland und beträgt zwischen acht und neun Prozent. Sie kann bei manchen Konfessionen jedoch auch geringer ausfallen. Insgesamt ergibt sich so ein Steuersatz zwischen 26,375 und 28 Prozent.

Die Abgeltungssteuer wird erst für Beträge fällig, die den Sparerpauschbetrag übersteigen. Er beträgt bei Alleinstehenden 801 und bei Ehepaaren 1602 Euro. Dafür ist es nicht mehr möglich, Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Eine Ausnahme kann allerdings für Anleger gelten, deren Steuersatz bei 25 Prozent liegt. Geringverdiener können nach der Günstigerprüfung die Abgeltungssteuer durch die Einkommenssteuer ersetzen und können dann auch erhöhte Werbungskosten absetzen.

Verluste aus dem Devisenhandel steuerlich nutzen

Verluste aus dem Forex-Trading gelten als Verluste aus Kapitalerträgen bzw. Wertpapiergeschäfte. Das bedeutet, dass Verluste auch mit Gewinnen dieser Einkunftsart verrechnet werden können. Am Ende des Jahres muss also lediglich der Gesamtgewinn versteuert werden. Es ist allerdings nicht möglich, Verluste aus dem Forexhandel mit Zinsgewinnen oder sogar der Lohnsteure zu verrechnen. Es ist zudem möglich, Verluste in das kommende Jahr zu übertragen.

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Haben ausländische Broker steuerliche Vorteile für Forex-Trader?

Mittelfristig gesehen haben ausländische Broker keine steuerlichen Vorteile. Allerdings ergibt sich bei der Nutzung ein kurzfristiger Vorteil. Deutsche Broker müssen nach jedem Trade die Abgeltungssteuer abführen. Hat der Kunde Gewinn gemacht, muss er davon also mindestens ein Viertel direkt an den Fiskus abtreten. Bei ausländischen Brokern muss er auf die Gewinne genauso Abgeltungssteuer bezahlen.

Allerdings muss er die Erträge selbst im Rahmen seiner Steuererklärung angeben, den Steuerbescheid abwarten und dann die Abgeltungssteuer begleichen. Das bedeutet, dass er den gesamten Gewinn bis dahin zum Traden nutzen kann. Es ist ihm also möglich, über diesen Zeitraum vom Zinseszins zu profitieren. Je nach Erfolg, Aktivität und Volumen kann der Vorteil beachtlich sein. Es kann also sinnvoll sein, bei ausländischen Brokern mit Devisen zu handeln, um die Zahlung der Abgeltungssteuer etwas heraus zu zögern und so den Liquiditätsvorteil auszunutzen.

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Tipp: Hier mehr zum Thema CFD und Steuern erfahren.

Zudem wird die Berechnung der Abgeltungssteuer auf diese Weise deutlich übersichtlicher. Während deutsche Broker die Abgeltungssteuer direkt abführen, obwohl möglicherweise spätere Verluste eine Steuerrückzahlung ermöglichen, bezieht sich die Gewinn- oder Verlustbescheinigung von ausländischen Brokern am Jahresende auf alle Trades und gibt unmittelbar Aufschluss über die zu erwartende Steuerlast.

Relevant ist der Vorteil ausländischer Broker allerdings nur für Anleger, die den Sparerpauschbetrag von 801 Euro deutlich überschreiten. Bis zu dieser Summe können Trader alle Gewinne auch bei deutschen Banken unversteuert reinvestieren. Voraussetzung hierfür ist lediglich ein Freistellungsauftrag bei dem Geldinstitut.

Wer keinen Freistellungsauftrag einrichtet, muss im Vorfeld allerdings bei vielen Brokern sogar mehr Steuern bezahlen, als tatsächlich anfallen. Gerade beim Forex-Handel rechnen viele Broker die Abgeltungssteuer nicht direkt ab, sondern prognostizieren den Gewinn. Der zu viel gezahlte Betrag lässt sich durch die Steuererklärung problemlos zurückholen, auf die Liquidität kann sich dies jedoch deutlich auswirken. Anleger können dies zumindest teilweise umgehen, indem sie die zu viel gezahlten Steuern beispielsweise von ihrem Tagesgeldkonto entnehmen. Bei der Steuerrückzahlung muss das entnommene Kapital natürlich wieder auf das Tagesgeldkonto überwiesen werden.

Vielen Privatanlegern fällt es allerdings bei dieser Methode schwer, die Übersicht zu behalten. Deswegen ist es für viele Anleger sinnvoller, das Kapital für den Forexhandel von Beginn an so zu planen, dass ein Puffer für zu viel gezahlte Steuern existiert. Dies ermöglicht es, nicht vom eigentlich geplanten Money-Management abzuweichen. Gleichzeit erfordert es jedoch auch viel Disziplin zu Beginn, das Mehr an Kapital nicht außerplanmäßig einzusetzen.

Freistellungsauftrag erleichtert Steuererklärung

Mit einem Freistellungsauftrag kann ein Privatanleger seine Bank anweisen, keinen Abzug der Kapitalertragssteuer vorzunehmen, solange der Sparerpauschbetrag nicht überschritten wurde. Er soll die Steuererklärung deutlich vereinfachen. Der Sparerpauschbetrag und der Freistellungsauftrag werden häufig synonym genutzt. Der Freistellungsauftrag ermöglicht es jedoch lediglich, dass das Kreditinstitut die Steuern nicht direkt abführt. Der Sparer-Pauschbetrag entscheidet hingegen, wie die Kapitalerträge versteuert werden müssen. Der Sparer-Pauschbetrag ist also auf der letzten Ebene entscheidend.

So wäre es auch möglich, dass ein Anleger bei mehreren Kreditinstituten Freistellungsaufträge einreicht und den Sparer-Pauschbetrag mehrfach ausreizt. Nur weil die Geldinstitute die Daten nicht miteinander abgleichen, bedeutet dies jedoch nicht, dass der Anleger auf Gewinne, die den Sparerpauschbetrag übersteigen, keine Abgeltungssteuer zahlen müsste. Er muss diese jedoch spätestens bei der Steuererklärung angeben und im Steuerbescheid wird dann die entsprechende Abgeltungssteuer festgesetzt. Seit 2009 muss der Steuerpauschbetrag zudem nach eigenem Ermessen auf die unterschiedlichen Banken aufgeteilt werden.

Sparerpauschbetrag bei mehreren Banken einrichten

Wer mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken stellen möchte, muss den Sparerpauschbetrag nach eigenem Ermessen auf die einzelnen Banken verteilen. Ist dem Anleger bereits klar, dass er den Pauschbetrag überschreiten wird, kann er den Betrag geschickt einsetzen. Er muss dabei allerdings beachtet, dass der Freistellungsauftrag nur noch per Geldinstitut vergeben werden kann. Wer also bei einer Bank Festgeldkonto, Forex-Broker und Girokonto nutzt, muss beachten, dass alle Zinsen und Trading-Gewinne bis zum Überschreiten des Pauschbetrags gleichermaßen einfließen. Es kann also für Forextrader beispielsweise sinnvoller sein, ein Geldinstitut nur als Forex Broker zu nutzen und dort den gesamten Freistellungsauftrag exklusiv zu nutzen, um das direkte Abführen der Abgeltungssteuer zu verhindern.

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Wer versucht, durch Freistellungsaufträge bei mehreren Banken den Freibetrag mehrfach in Anspruch nehmen, wird damit keinen Erfolg haben. Die Kreditinstitute müssen an das Bundeszentralamt für Steuern die Höhe der Kapitalerträge mitteilen, die vom Quellensteuerabzug freigestellt worden sind. Die Zuordnung wird zudem durch die Steueridentifikationsnummer erleichtert, die seit 2011 auf allen neu gestellten Freistellungsaufträgen angegeben werden muss.

Was passiert, wenn mehrere Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag überschreiten?

Die Finanzämter überprüfen inzwischen sehr genau, wie die Steuerpflichtigen ihren Pauschbetrag auf verschiedene Finanzinstitute aufteilen. Wer nicht aufpasst oder absichtlich die Gesamtsumme von derzeit 801 für Alleinstehende oder 1602 Euro für Ehepaare überschreitet, muss damit rechnen, dass sein zuständiges Finanzamt eine Nachfrage stellt. Diese ist mit viel Arbeitsaufwand verbunden, weil der Anleger im schlimmsten Fall alle Kontounterlagen einsenden muss.

Ist der Devisenhandel im Ausland steuerfrei?

Nur weil ein Anleger einen ausländischen Broker nutzt, bedeutet dies nicht, dass er Gewinne nicht versteuern muss. Eine Versteuerung ist immer notwendig und dies gilt vor allem dann, wenn der Privatanleger Deutscher ist und den Handel auch von Deutschland aus betreibt. Es kann sogar geschehen, dass er zumindest zu Beginn doppelt belangt wird. Neben dem deutschen Finanzamt kann es sein, dass er auch im Ausland Steuern zahlen muss. Hier verhindert das Doppelbesteuerungsabkommen jedoch, dass Anleger in zwei Staaten Steuern bezahlen müssen. Je nach Land kann es allerdings recht aufwändig sein, zu viel gezahlte Steuern zurück zu erhalten. Privatanleger sollten sich also beim Forex-/ CFD-Trading mit ausländischen Brokern im Vorfeld erkundigen, welche steuerlichen Bedingungen im Herkunftsland des Brokers für Privatanleger gelten, und wie sie im Ernstfall zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten können.

Ob ein Privatanleger in Deutschland steuerpflichtig ist, hängt vor allem vom Wohnsitz ab. Haben sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder handelt es sich um deutsche Auslandsbedienstete, die aus einer öffentlichen Kasse entlohnt werden, gelten sie als unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Dies betrifft ihr Welteinkommen.

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Wer in Deutschland Einkünfte erzielt aber nicht in Deutschland lebt, ist beschränkt steuerpflichtig. Hier gilt ein verminderter Steuersatz. Wer vorhat, seine Steuerlast durch einen dauerhaften Auslandsaufenthalt zu vermindern, muss Geduld mitbringen. Die beschränkte Steuerpflicht gilt zeitlich beschränkt für deutsche Auswanderer in ein Niedrigsteuerland.

Steuerhinterziehung wird empfindlich bestraft

Einen ausländischen Broker zu nutzen verhindert also nicht die Besteuerung von Aktien in Deutschland. Wer dennoch auf die Idee kommt, die Abgeltungssteuer nicht zu entrichten, ist leichtfertig. Die internationalen Finanzbehörden arbeiten immer besser zusammen und verbessern ihre Kommunikation stetig. Die Übermittlung von Finanzdaten gehört inzwischen zum Standard und die Möglichkeit, dass Einkünfte im Ausland im Heimatland unentdeckt bleiben, sinkt immer stärker.

Mit etwas Glück werden dem Steuersünder die fehlenden Angaben nur als leichtfertiges Verschulden ausgelegt. In diesem Fall handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und die Steuern müssen zusammen mit einem Bußgeld nachgezahlt werden. Deutlich schwerwiegender ist es allerdings, wenn die Behörden hinter dem Handeln einen Vorsatz erkennen. Dann droht dem Anleger eine Gefängnisstrafe bis zu zehn Jahren in schweren Fällen oder eine empfindliche Geldstrafe.

Wer feststellt, dass er Forex-Gewinne im Ausland nicht versteuert hat, muss jedoch keine Angst haben. Eine Selbstanzeige führt zur Straffreiheit. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Anleger alle bislang unbekannten Gewinne aufführt und er nicht davon ausgehen kann, dass das Finanzamt bereits Kenntnisse über die entsprechenden Kapitaleinkünfte besitzt und bereits ein Verfahren gegen ihn eingeleitet hat.

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Tilman schreibt seit 2017 für Aktien.net. Studiert hat er Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Seit mehr als zehn Jahren ist er freiberuflicher Online-Autor und hat unter anderem für die Süddeutsche Zeitung, manager-magazin.de und Spiegel Online geschrieben. Gelernt hat er sein Handwerk aber ganz klassisch bei der Tageszeitung Main Post als Lokalreporter.

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