Kindern die Ausbildung finanzieren 2024: Tipps für Eltern

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Ausbildung finanzieren - Tipps für Eltern

Ausbildung der Kinder: Finanzierung und steuerliche Vorteile

Durchschnittlich 45.000 Euro kostet ein Studium bei Einhaltung einer Regelstudienzeit von 10 Semestern. Dass Eltern ihren Kindern das Studium finanzieren ist dabei keine Frage der Großzügigkeit. Die Eltern sind stattdessen dazu verpflichtet, die erste Ausbildung oder das erste Studium ihrer Sprösslinge zu finanzieren. Dies gilt auch dann, wenn der Nachkomme andere Bezüge wie BAföG oder Lehrgeld erhält, die jedoch nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bewältigen.

Unter welchen Bedingungen müssen Eltern die Ausbildung oder das Studium zahlen?

  • Es handelt sich um die erste Berufsausbildung
  • Das Kind kann sich nicht selbst finanzieren
  • Das Kind befindet sich nicht deutlich über der Regelstudienzeit
  • Das Kind ist jünger als 29 Jahre alt.

Allerdings haben viele Eltern dabei deutlich weniger Rechte, als allgemein angenommen. So dürfen Eltern beispielsweise nicht darüber bestimmen, welchen Studiengang das Kind wählt. Auch ein halbes Jahr nach dem Abitur nichts tun, ist dem Kind gestattet. Gleiches gilt für einen Studiengangwechsel zu Beginn des Studiums.

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Das Studienalter ist schneller erreicht, als manche Eltern denken

Kompromisse finden

Gerade dann, wenn mehrere Kinder ein Studium beginnen möchten, ist die Finanzierung für viele Familien nicht leicht zu stemmen. Sie konkurriert in der Regel mit Eigenheim und Altersvorsorge. Alle Themen können nacheinander oder gleichzeitig angegangen werden. Typischerweise ist es allerdings so, dass die Familie bereits eine Immobilie besitzt und dafür noch einen Kredit abtragen möchte. Da die Kinder meist deutlich früher studieren als die Eltern in Rente gehen, ist die Finanzierung des Studiums in der Regel das zweite große Thema.

Wie teuer ist das Studium maximal?

Wesentlich für die maximalen Kosten ist auch die monatliche Belastung des Familienbudgets. Wahrscheinlicher ist, dass das Kind das Haus verlässt. Nach der 20. Sozialerhebung 2012 haben Studenten monatlich etwa 865 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ist für viele notwendig, um sorgenfrei studieren zu können, ohne zusätzlich arbeiten zu müssen. Allerdings hängen die Lebenshaltungskosten von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wohnung, WG oder Wohnheim
  • Studienort
  • Fortbewegungsmittel
  • Gewohnter Lebensstandard

Allerdings müssen Eltern nicht den vollen Betrag finanzieren, wenn es diesen nicht stemmen kann. Die Düsseldorfer Tabelle gilt als geeigneter Richtwert, um die Kosten zu ermitteln, die auf die Eltern zukommen. Derzeit müssen Eltern ihre Kinder nur mit 670 Euro finanzieren. Außerdem gilt ein Selbstbehalt von 1.150 Euro je Elternteil, der durch zuhause wohnende oder studierende Geschwisterkinder und Belastung durch Darlehen noch deutlich ansteigen kann. Die Lücke zwischen dem, was das Kind zum Studieren benötigt und dem, was die Eltern zahlen können, füllt dann häufig das Bafög.

Dennoch kann die Belastung gerade dann zu groß werden, wenn mehrere Kinder gleichzeitig studieren und die Familie sich dies eigentlich leisten könnte. Durch die zusätzlichen Mieten steigen die Lebenshaltungskosten deutlich an. Deswegen sparen viele Eltern im Vorfeld Geld, um das Studium der Kinder später finanzieren zu können.

Kredite zuerst abtragen

Wer die beiden Themen Tilgung des Immobilienkredites und Ansparen für das Studium gleichzeitig angeht, läuft in Gefahr, diesen Kompromiss teuer zu erkaufen. In der Regel ist es deutlich empfehlenswerter, sämtliches zusätzliches Geld in die Tilgung des Immobilienkredites zu investieren. Auch wenn die Geldanlage für die Kinder zu guten Konditionen abgeschlossen werden kann – was bei den derzeitigen Niedrigzinsen ohnehin eher undenkbar ist, ist es auch dann nicht möglich, die schnellere Tilgung zu kompensieren. Einzige Ausnahme sind Darlehen, die keinerlei Flexibilität und vorzeitige Rückzahlung erlauben, ohne deutliche Mehrkosten zu verursachen.

Allerdings handeln viele Anleger anders. Dies liegt vor allem daran, dass es schwierig zu verstehen ist, dass es sinnvoller sein kann, für das Studium der Kinder noch kein Geld zurückzulegen. Dies widerspricht in der Regel dem Sicherheitsbedürfnis. Tatsächlich ist es allerdings auch hinsichtlich des Risikos sinnvoller, zuerst den Kredit abzutragen. Denn während die Kinder bei einer deutlicheren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Familie auch staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können, stellt ein Eigenheim, das nicht weiter finanziert werden kann, ein deutlich schwerwiegenderen Verlust dar.

Auch die Altersvorsorge ist im Zweifel wichtiger als die Finanzierung des Studiums. Immerhin profitieren die Eltern hier von einer deutlich längeren Zinseszinsperiode, die die Erträge deutlich wachsen lässt. Wer die Wahl hat, sollte die Finanzierung der Kinder also hinten anstellen, zumal es hierfür auch kostengünstige Möglichkeiten gibt.

Sparen ab der Geburt

Eine solche Möglichkeit ist es, bereits ab der Geburt regelmäßig geringe Mengen Geld für das Kind anzulegen. Hier empfehlen sich „sichere“ ETF-Sparpläne für Kinder, die außerdem mit zusätzlichen Steuerfreibeträgen belohnt werden. Einzelne Aktien für Kinder zu kaufen ist dagegen problematischer, weil diese stark schwanken können. Auch wenn sich die Börsenkurse allgemein nach oben entwickeln, können einzelne Papiere fallen oder gar wertlos werden. Deshalb ist eine breite Streuung sinnvoll. Indizes wie der DAX waren über eine Zeit von zehn Jahren oder mehr nur selten im Minus. Noch besser sind aber weltweit investierende wie der MSCI All Countries World Index.

Schon bei einer Rate von 50 Euro über 80 Jahre bei einer Rendite von 3 Prozent jährlich würden dem zukünftigen Studenten immerhin mehr als 14.000 Euro zur Verfügung stehen. Auf diese Weise lässt sich die monatliche Belastung deutlich senken.

Dies zu erreichen, wird mit fortschreitendem Alter der Kinder auch aufgrund des Zinseszinseffektes immer schwieriger. Wer beispielsweise unter den gleichen Bedingungen monatlich das Doppelte investiert, erreicht den gleichen Betrag nur dann, wenn er dies länger als zehn Jahre lang tut. Es lohnt sich also durchaus, früh mit dem Ansparen zu beginnen. Dies ist allerdings auch der Grund dafür, dass sich die Altersvorsorge unter Umständen noch mehr lohnt.

Studium des Kindes von der Steuer absetzen

Wer Kindern die Ausbildung finanziert, kann dies immerhin von der Steuer absetzen. Dies gilt sogar für Großeltern, die sich an den Kosten beteiligen.

Es gilt dabei ein Pauschalbetrag von 1.320 Euro je Kind und Elternteil. Der Freibetrag kann bei auswärtiger Unterbringung um einen weiteren Freibetrag von 924 Euro je Kind und Elternpaar ergänzt werden. Damit die Großeltern von diesen Freibeträgen profitieren könnten, müssten sie von den Eltern auf die Großeltern übertragen werden.

Ist das Kind älter als 25 Jahre alt oder erhält aus anderen Gründen kein Kindergeld mehr, ist es möglich, die Aufwendungen für die Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung abzuschreiben. Mehr als 8.000 Euro können hier geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Empfänger nicht in der Lage ist, sich selbst zu finanzieren und dies auch beim Finanzamt nachgewiesen wird. Damit dies anerkannt wird, darf das Vermögen des Studenten 15.500 Euro nicht überschreiten.

Auch das Kind kann unter Umständen von steuerlichen Vorteilen profitieren, die durch den Unterhalt entstehen. So muss es die Zuwendungen seiner Verwandten grundsätzlich steuerlich nicht beachten. Allerdings könnten sie im Bereich der Schenkung gerade bei großzügigen Großeltern zu Problemen führen. Wer seinem Kind das Studium finanziert, ist von dieser Thematik allerdings meist nicht betroffen. Mangels Freigiebigkeit fallen Zuwendungen, die auf der Unterhaltspflicht beruhen, nicht unter die Schenkungsteuer. Ist das unterstützte Kind entsprechend bedürftig, bleiben auch darüber hinausgehende laufende Unterhaltszahlungen davon nicht betroffen.

Vorsichtig sollten Eltern und Großeltern allerdings mit Einmalzahlungen sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie nachträglich stattfinden. Sie sind in der Regel nicht schenkungsteuerfrei, sodass die jeweiligen vom Verwandtschaftsgrad abhängigen Freibeträge zum Tragen kommen. Bei Kindern ist dies eine Summe von 400.000 Euro, bei Enkelkindern die Hälfte. Auch wenn der Betrag für viele sehr hoch erscheint, sollten Eltern beachten, dass dieser Freibetrag alle Zuwendungen innerhalb von zehn Jahren einschließt und auch Sachwerte wie ein Eigenheim umfasst.

Vorsicht bei Vermögen des Kindes

Viele Eltern, die es mit ihrem Nachwuchs gut meinen und ihnen eigentlich kein Studium finanzieren könnten, machen folgenschwere Fehler. Anstatt dass sie das Geld gewinnbringend anlegen, beispielsweise auch für sich selbst, sparen sie von Beginn an unter dem Namen des Kindes. Dies führt dann allerdings häufig dazu, dass das Kind keinen Anspruch auf Bafög hat, solange es das Vermögen nicht zu einem Großteil verbraucht hat.

BAföG erhält es allerdings immerhin zur Hälfte „geschenkt“, zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen, das auf einen Betrag von maximal 10.000 Euro gedeckelt ist. Dementsprechend können die Eltern das Geld nicht sinnvoller nutzen – beispielsweise für die eigene Altersvorsorge – sparen es sich oft mühsam vom Mund ab und die Rendite kann mit den Bedingungen, die das Bafög bietet, einfach nicht mithalten. Von daher ist es gerade für Geringverdiener nicht unbedingt sinnvoll, Geld für das Studium des Kindes zurückzulegen und es direkt auf seinen Namen zu überschreiben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass sie nichts dazu beitragen sollten, um das Studium ihres Kindes mitzufinanzieren oder überhaupt zu ermöglichen. Allerdings ist es in der Regel deutlich günstiger, das Geld auf dem eigenen Namen anzulegen. Dies ermöglicht zudem, dass es für verschiedene Verwendungszwecke genutzt werden kann. Möglich ist beispielsweise eine schrittweise Entnahme um die Lücke zwischen BAföG und Lebensunterhalt zu begleichen. Ebenso kann es sinnvoll sein, dem Kind die direkte Rückzahlung des BAföG zu ermöglichen. Hier lässt sich in manchen Fällen viel Geld sparen und das Kind könnte schuldenfrei in die Berufswelt starten. Ein besonderes Angebot für Eltern, die im eigenen Namen aber für die Kinder sparen möchten, macht aktuell Oskar, der Robo-Advisor von finanzen.net.

Zudem wäre das Kind auch für den Fall so weit wie möglich abgesichert, dass es nicht BAföG-berechtigt ist oder die staatliche Zulage gar ganz abgeschafft werden würde. Grundsätzlich wäre es allerdings gerade für viele Geringverdiener sinnvoll, das Geld eher in die eigene Altersvorsorge zu investieren als in das Studium ihres Nachwuchses, der dank BAföG mit großer Wahrscheinlichkeit studieren kann.

Fazit: Kindern die Ausbildung oder das Studium finanzieren

Wer seinen Kindern das Studium finanzieren möchte, hat dabei vor allem die monatliche Belastung im Kopf. Allerdings können Tilgung von Darlehen und die eigene Altersvorsorge wichtigere und renditeträchtigere Investitionsmöglichkeiten darstellen, auch wenn die Finanzierung des Nachwuchses von der Steuer abgesetzt werden kann. Wer unbedingt für das Studium des Kindes sparen möchte, sollte damit möglichst früh beginnen, um vom Zinseszinseffekt profitieren zu können. Ein weiterer wichtiger Finanztipp für Familien: Das Geld sollte nicht im Namen des Kindes angelegt werden, um eine mögliche Berechtigung für Bafög zu erhalten.

Tilman schreibt seit 2017 für Aktien.net. Studiert hat er Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Seit mehr als zehn Jahren ist er freiberuflicher Online-Autor und hat unter anderem für die Süddeutsche Zeitung, manager-magazin.de und Spiegel Online geschrieben. Gelernt hat er sein Handwerk aber ganz klassisch bei der Tageszeitung Main Post als Lokalreporter.

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