Nahezu sämtliche moderne Finanzprodukte wie CFDs, Zertifikate oder Futures stellten Finanzämter lange Zeit vor Rätsel. Mehrere Jahre herrschte Unklarheit darüber, wie Gewinne versteuert werden müssten. Inzwischen sind die Spielregeln allerdings eindeutig und alle Händler von CFDs sollten sie beachten, um Komplikationen zu vermeiden. Inhaltsverzeichnis Vorsicht: CFD sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 74 % und 89 % der Kleinanlegerkonten verlieren beim Handel mit CFD Geld. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren. CFDs gehören steuerrechtlich zu den Termingeschäften und gelten als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“. Das bedeutet, dass Gewinne, die aus CFDs resultieren, mit der Abgeltungssteuer belegt werden. Sie beträgt 25 Prozent. Zusätzlich können auch Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und die Kirchensteuer fällig werden. Der Solidaritätszuschlag wird nur in den alten Bundesländern erhoben. Auch die Höhe der Kirchensteuer ist vom Bundesland des Steuerpflichtigen abhängigen. Baden Württemberg und Bayern erheben acht Prozent, in den übrigen Bundesländern sind es neun Prozent. Je nach Kirchenzugehörigkeit kann der Prozentsatz allerdings auch geringer sein. Die Abgeltungssteuer fällt allerdings nicht auf den gesamten Gewinn an. Von ihm kann der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von maximal 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Verheirateten abgezogen werden. Er wird anstelle der Werbungskosten genutzt. Nur wenn der gesonderte Steuertarif von 25 Prozent gilt, können die tatsächlichen Werbungskosten wie beispielsweise Gegenfinanzierungskosten geltend gemacht werden. Vorteilhaft ist dies natürlich nur, wenn die Werbungskosten den Pauschbetrag übertreffen. Tipp: Hier finden Sie eine Liste von Begriffserläuterungen rund um Derivate & CFD-Handel. Das eBook „100 Tipps, um erfolgreich Steuern zu sparen“ ist komplett kostenlos! Laden Sie es sich noch heute herunter und schlagen Sie dem Finanzamt ein Schnippchen. Sparen Sie Hunderte von Euros und lesen Sie auf knackigen Seiten exakt 100 Tipps, mit denen Sie erfolgreich Geld sparen können. Ganz ohne jegliche Verpflichtungen. Verluste aus CFDs – wie die meisten anderen Verluste mit Anlageprodukten – können nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Es ist allerdings möglich, sei bei positiven Einkünften aus Kapitalvermögen in den folgenden Veranlagungszeiträumen abzuziehen. Wie CFDs im Ausland besteuert werden, hängt jeweils vom Herkunftsland des Brokers ab. Es kann teilweise vorkommen, dass auch im Ausland Steuern auf Gewinne aus CFDs fällig werden. Allerdings haben viele Staaten mit Deutschland das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Es soll vermeiden, dass Anleger doppelt besteuert werden. Erzielt ein Anleger also in zwei Staaten Einkünfte, erheben in der Regel zwei Finanzämter Anspruch auf Steuern. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird jedoch vermieden, dass der Anleger die Steuern doppelt entrichten muss. In Einzelfällen kann die Durchsetzung des DBA jedoch mit einem hohen Aufwand verbunden sein. In diesen Fällen lohnt es sich nur, Steuern im Ausland zurückzufordern, wenn es sich um einen höheren Betrag handelt. Deutsche Banken und Broker führen die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab. Bei jedem abgeschlossenen Trade wird also mindestens ein Viertel des Gewinnes vom Kapital des Traders abgezogen. Bei ausländischen Brokern geschieht dies nicht, weil der Anleger die Abgeltungssteuer selbstständig an das Finanzamt abführen muss. Das bedeutet, dass er das Geld bis zum Steuerbescheid nutzen kann, um es weiter zu investieren. Der Handel mit CFDs geht bei ausländischen Brokern also mit einer erhöhten Liquidität einher und ermöglicht es, vom Zinseszins-Effekt zu profitieren. Dieser Vorteil rechnet sich natürlich vor allem für sehr aktive Trader. Allerdings kommt schon bei wenigen Trades pro Quartal bei ausreichender Rendite ein vierstelliger Betrag zusammen, der beim direkten Abführen der Abgeltungssteuer verloren geht. Der höhere Aufwand durch die selbstständige Angabe der Gewinne beim deutschen Finanzamt ist die Mühe also für die meisten Privatanleger wert. Die meisten ausländischen Broker stellen allerdings auf Anfrage jährlich eine Bescheinigung über erzielte Gewinne aus. Diese kann dann bei der jährlichen Steuererklärung genutzt werden, sodass sich der Mehraufwand in Grenzen hält. Auch bei ausländischen Brokern sollten Gewinne aus dem Handel mit CFDs jedoch am Jahresende versteuert werden. Die OECD arbeitet immer besser zusammen und will ihre Kooperation zudem weiter vertiefen. Das bedeutet, dass Steuerhinterziehung immer riskanter wird. Die Strafen hierfür sind empfindlich und in der Regel lohnt sich die Hinterziehung nicht. Da gerade für aktive Trader die Reinvestition der Abgeltungssteuer vier- bis fünfstellige Beträge im Jahr ausmachen kann, handeln viele Anleger CFDs bei ausländischen Brokern. Der Steuervorteil sollte hierbei jedoch nicht entscheidend sein. Händler sollten genauso wie in Deutschland darauf achten, dass sie einen seriösen ausländischen Broker wählen. In der Regel empfehlen sich Broker aus Großbritannien. Diese werden durch die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA kontrolliert. Die FCA ist hinsichtlich der Strenge und der Gründlichkeit mit der deutschen BaFin vergleichbar, sodass britische Broker als seriös gelten können. Anleger sollten dann allerdings auch darauf achten, dass sie ihr Trading-Konto in Euro führen können. Ist dies nicht der Fall, gehen sie ein zusätzliches Wechselkursrisiko ein. Gerade wenn es darum geht, dass die Abgeltungssteuer zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder vom Kapital abgezogen werden muss, um sie einem deutschen Finanzamt zuzuführen, kann dies sehr nachteilig sein. Bei einem ungünstigen Wechselkurs könnte dann der Vorteil des Zinseszinses wieder zunichtegemacht werden. Empfehlenswert sind auch ausländische Broker mit einer Zweigniederlassung in Deutschland. Auch sie sind nicht dazu verpflichtet, die Abgeltungssteuer direkt abzuführen. Das bedeutet, dass sich für den Trader kaum ein Unterschied in der Handhabung ergibt und er das Gefühl hat, bei einem deutschen CFD-Broker zu handeln. Der Ansprechpartner in Deutschland ermöglicht es aber dennoch, die Abgeltungssteuer solange zu reinvestieren, bis sie mit dem Steuerbescheid an das Finanzamt abgeführt werden muss. Dass auf den CFD-Handel Gewerbesteuern anfallen können, ist ein Gerücht, das sich hartnäckig hält. Es hat seinen Ursprung in einem Urteil des Finanzgericht Münchens vom 15.03.2006. Damals ordnete das FG die Spekulationsgewinne einer Börsenmaklerin, die sie auf eigene Rechnung tätigte, als Gewinne aus einer gewerblichen Tätigkeit ein. Die Entscheidung wurde durch den BFH bestätigt. Die Einnahmen unterlagen somit der Gewerbesteuer. Allerdings ist nicht jeder Daytrader gewerbesteuerpflichtig. Stattdessen ist laut den FG Schleswig-Holstein entscheidend, dass zwischen der privaten Vermögensverwaltung dem gewerblichen Handel differenziert werden müsse. Wichtig zur Beurteilung sind der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation, das Ausnutzen des Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen und das Anbieten des CFD-Handels gegenüber einer breiten Öffentlichkeit. Wer also ausschließlich mit seinem eigenen Geld handelt, keine Tätigkeit als Finanzunternehmen ausübt und nicht als Börsenhändler zugelassen ist, hat in der Regel gute Chancen, dass der Handel als ausschließlich privat eingestuft wird. Wichtig ist zudem, dass weder eine Erlaubnis als Wertpapierhandelshaus noch als Finanzdienstleistungsinstitut vorliegt. Wer eine solche beantragt, wird allerdings wohl auch wissen, dass er ein Gewerbe für den Handel beantragen muss. Außerdem dürfen private Anleger keine Geschäfte mit institutionellen Händlern tätigen. Die Höhe des eingesetzten Kapitals und die Häufigkeit des Handels werden von den meisten Finanzämtern jedoch vernachlässigt. Nur wenn die oben genannten Punkte zutreffen, können private Händler Probleme mit der Gewerbesteuer bekommen. Wichtig ist hier lediglich, dass die Gewinne mit der Abgeltungssteuer belegt werden. Vorsicht: CFD sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 74 % und 89 % der Kleinanlegerkonten verlieren beim Handel mit CFD Geld. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren. Vorsicht ist also vor allem dann geboten, wenn ein Daytrader auch für andere Anleger handelt. Spätestens dort sehen viele Finanzämter die Schwelle zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Handel überschritten. Da hierfür zudem entsprechende Zulassungen notwendig sind, sollten Daytrader darauf achten, nur ihr eigens Kapital einzusetzen. Wer fürchtet, dass sein Daytrading an der Grenze zum gewerblichen Handel steht, sollte sich von seinem Anwalt oder Steuerberater beraten lassen. Bei der Einstufung handelt es sich häufig um Einzelfallentscheidungen, die meist eine Gratwanderung darstellen. Wer einen Broker aus Deutschland nutzt, muss sich keine Sorgen darum machen, Gewinne aus dem Trading von CFDs nicht versteuert zu haben. Deutsche Banken und Broker führen die Abgeltungssteuer automatisch ans Finanzamt ab. Bei ausländischen Brokern ist dies jedoch nicht der Fall. Grundsätzlich ist es nicht strafbar, Konten im Ausland zu besitzen. Deutsche Steuerzahler müssen jedoch beachten, dass sie die Steuer in Deutschland dennoch bezahlen müssen. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einer Steuerverkürzung. Hat Leichtfertigkeit hierzu geführt, wird sie auch als leichtfertige Steuerverkürzung behandelt und kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Sollte diese vorsätzlich herbeigeführt worden sein, ist sie hingegen als Steuerhinterziehung strafbar. Die Strafandrohung hier ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich. Von schweren Fällen wird dann gesprochen, wenn es sich um einen jährlichen Hinterziehungsbetraf von 50.000 Euro oder mehr handelt. Hier ist zudem ein Strafzuschlag von 5 Prozent zu entrichten. Es ist jedoch auch möglich, straffrei zu bleiben. Dies ist dann der Fall, wenn der Steuerhinterzieher sich selbst anzeigt, alle hinterzogenen Steuern vollständig deklariert und innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist vollständig bezahlt werden. Hat die Finanzbehörde allerdings eine steuerliche Prüfung angeordnet, dem Steuerpflichtigen war die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekannt oder musste der Steuerhinterzieher zum Zeitpunkt der Selbstanzeige davon ausgehen, dass seine Straftat entdeckt worden war, kann keine Straffreiheit gewährt werden. Privatanleger, die CFDs bei einem ausländischen Broker handeln und es bislang versäumt haben, Abgeltungssteuer an das Finanzamt abzuführen, können dies also unkompliziert nachholen und müssen keine Strafen fürchten. Die Verjährungsfrist bei Selbstanzeige beträgt zehn Jahre. Die Abgeltungssteuer ist laut Finanzminister Schäuble bereits jetzt ein gedankliches Auslaufmodell. Sie war ins Leben gerufen worden, um die Versteuerung im Inland attraktiver und transparenter zu gestalten. Langfristig könnte allerdings eine Rückkehr zu weit komplizierteren Versteuerungsmodellen möglich sein. Für deutsche Anleger würde die neue Steuer zudem teurer. Voraussetzung für eine neue Besteuerung wäre nämlich der Informationsaustausch der Finanzämter Europas. Die Kommunikation soll deutlich verbessert werden, auch um Steuersünder schneller und häufiger zu entlarven. Auf diese Weise könnten die Steuern auf Kapitalerträge im Inland erhöht werden, da Steuerhinterziehung im europäischen Ausland deutlich erschwert werden würde. Eine Abschaffung der Abgeltungssteuer würde den deutschen Privatanlegern also mit großer Wahrscheinlichkeit benachteiligen.
Inhalt
CFD und Steuern
Top 5 CFD Broker
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Wie werden CFDs versteuert?
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Verluste aus CFDs steuerlich nutzen
Wie werden CFD bei ausländischen Brokern besteuert?
Welche Vorteile hat der Handel mit CFDs im Ausland?
Top 5 Aktien Depots
Testberichtzu Scalable Capital Testberichtzu flatex Testberichtzu eToro Ihr Kapital ist gefährdet. Testberichtzu Smartbroker Testberichtzu justTRADE * 12 Order p.a. je Order 1000€ incl. Depotkosten
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Gewinne aus CFD nicht versteuert – welche Strafe droht?
Top 5 P2P-Kreditmarktplätze für Privatanleger
Testberichtzu Iuvo Testberichtzu Mintos Testberichtzu Bondora Testberichtzu Estateguru Testberichtzu Viventor Sie riskieren Ihr Kapital
Pläne zur Änderung der Abgeltungssteuer
CFD und Steuern » Das sollten Trader 2025 beachten
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